Die Proteste gegen Urwaldrodung für Palmölproduktion zeigen Wirkung.
Die Proteste
gegen Urwaldrodung für Palmölproduktion zeigen Wirkung. Die Ende Juni beschlossenen Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Neuregelung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung regeln nicht nur Vergütungsansprüche, sondern ziehen diesmal auch Konsequenzen aus den negativen Auswüchsen der Pflanzenölproduktion. Für größere Blockheizkraftwerke über 150 kW ist jetzt für Strom, der mit Pflanzenölen erzeugt wird, der sogenannte Nachwachsende-Rohstoffe-Bonus abgeschafft worden. Nach Schätzungen des IFEU-Institus machen solche Anlagen zur Zeit noch 40% des Anlagenbestands aus. Die Betreiber müssen jetzt auf andere Brennstoffe, etwa Rapsöl, umstellen.
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Auch das neue EEG enthält einen Ausschluss-Passus für die kleineren Anlagen. In der Neufassung des EEG wird der Einsatz von Palm- und Sojaöl nur dann zugelassen, "wenn nachweislich die Anforderungen einer Nachhaltigkeitsverordnung erfüllt werden". Der Trick dieses "Verbots ohne Verbot": Diese Nachhaltigkeitsverordnung gibt es noch nicht. Ihre Formulierung scheiterte bisher an der Definition und Kontrolle von "nachhaltiger" Pflanzenölerzeugung, wenn sie denn, unter den Bedingungen der Agroindustrie, überhaupt möglich sein sollte. Solange es dazu noch keine funktionierenden Zertifizierungssysteme gibt, wird es somit auch keine geförderte Pflanzenölnutzung für die Verstromung mehr geben - und ohne diese Subventionssysteme ist die Pflanzenölverstromung, laut bisheriger Angaben der Anlagenbetreiber, nicht wirtschaftlich.
Gesicherte Daten, wie viele BHKW-Betreiber Palm- und Sojaöl verfeuern, gibt es nicht. Das IFEU schätzt, dass 2007 630 Millionen Liter Palm- und 13 Millionen Liter Sojaöl in deutschen BHKW verbrannt wurden. Die dafür benötigte Anbaufläche liegt laut IFEU bei 180.000 Hektar für Palmöl und 28.000 Hektar für den Sojaanbau. Die neuen Regelungen können auch das Ausweichen der Anlagenbetreiber auf Jatropha und Rizinusöl zumindest aufhalten. Für diese neuen Ölpflanzen werden bereits großflächig Plantagen in Indien, Afrika und Brasilien angelegt.
Kleiner Wermutstropfen: Die CDU/CSU hat jedoch eine unternehmerfreundliche Regelung für Bestandsanlagen durchgesetzt: "Wenn es bis zum Herbst 2008 nicht zu einer entsprechenden Nachhaltigkeitsverordnung komme, werde noch vor Jahresende [für Anlagen über 150 kW] ein entsprechendes Überleitungsverfahren hinsichtlich eines anders gearteten Nachweises von nachhaltiger Produktion zur Anwendung kommen."
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