Niedersächsisches Umweltministerium veröffentlicht Messwerte von Atommüllbehältern
Greenpeace hatte vor erhöhter Strahlung gewarnt, das Umweltministerium berichtet, die Grenzwerte seien bei den neuen Behältern unterschritten worden.
Das niedersächsische Umweltministerium stand nach der Meldung der Umweltschutzorganisation Greenpeace unter Druck, die nach eigenen Messungen behauptet hat, dass zwar die von den TR-85-Atommüllbehältern ausgehende Strahlung vermutlich unter dem Grenzwert liegt, aber deutlich erhöht sei und womöglich Begleitpersonal und Demonstranten gefährden könne.
Heute seien, so eine Mitteilung des Umweltministeriums, zum Schutz des Begleitpersonals und der Bevölkerung während der Umladung der TN85-Behälter in Dannenberg "umfangreiche Strahlenmessungen" vorgenommen worden: "Bei allen drei in Dannenberg gemessenen Behältern wurden die Messwerte von Valognes bestätigt, nach denen die zulässigen Grenzwerte für die Oberflächendosisleistung (Gamma- und Neutronenstrahlung) unterschritten sind", sagte Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz.
Schon in Frankreich sei bei der Zusammenstellung des Transportes im Beisein deutscher Sachverständiger festgestellt worden, "dass sowohl die Dosisleistung an der Behälteroberfläche als auch in zwei Metern Abstand die zulässigen Grenzwerte unterschreitet" (dazu s.a. die Mitteilung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit). Nach der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilten Transportgenehmigung musste eine repräsentative Stichprobe der Dosisleistungen an der drei der 11 Behälter vorgenommen werden. Auch bei der Ankunft in Gorleben müssten die Behälter noch einmal überprüft werden.
Auffällig mag höchstens sein, dass ausgerechnet bei den drei Behältern 9, 10 und 11 gemessen wurde, die auch in Frankreich die niedrigsten Strahlwerte hatten. Diese hatten in Frankreich und in Dannenberg zwischen 0,066 und 0,069 mSv/h im Abstand von zwei Metern. Behälter 7 hatte etwa in Frankreich bereits 0,080, bei Behälter 8 wurden 0,078 mSv/h gemessen.
Nach dem Bundesamt für Strahlenschutz darf "an keinem Punkt der Transportbehälteroberfläche die Gamma- und Neutronenstrahlung 2 mSv/h überschreiten und in 2 m Abstand vom Transportmittel (Eisenbahnwaggon oder Fahrzeug) darf die Strahlenexposition maximal 0,1 mSv/h betragen".
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