Solarförderpolitik Frankreich
Keine Kürzungsdebatte, statt dessen Aufstockung der Einspeisevergütung
Das französische Energie- und Umweltministerium hat die neuen Einspeisetarife für Solarstrom und Strom aus Biomasse und Geothermie veröffentlicht. Sie sollen bis 2012 gelten. Anders als in Deutschland ist von Kürzungen keine Rede. Für gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern, auf Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen bleibt es beim bisherigen Vergütungssatz von 58 ct/kWh. Strom aus Solaranlagen auf gewerblichen Gebäude bringt 50 ct/kWh. Für Photovoltaikanlagen mit vereinfachter Integration gibt es 42 ct/kWh. Freiflächenanlagen erhalten 31,4 ct/kWh.
Anders als in Deutschland gibt es für sie auch einen regionalen Ausgleich, der die unterschiedlichen Klimabedingungen im Nachbarland berücksichtiegen soll. Freiflächensolaranlagen im weniger sonnigen Norden des Landes erhalten 37,7 ct/kWh. Für Biomasseanlagen wird der Einspeisetarif fast verdoppelt, von 6.4 ct/kWh auf 12.5 ct/kWh. Für Strom aus Geothermieanlagen wurden 13 ct/kWh festgelegt. Die Vergleichszahlen für die aktuelle Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz lauten (noch): Aufdachsolaranlagen bis 30 kW Leistung 39,14, Freiflächenanlagen 28,43 ct/kWh. Für Strom aus Biomasse je nach Anlagenleistung 7,79 bis 11,67 ct/kWh und Strom aus geothermischen Kraftwerken 14,50 bis 20 ct/kWh.
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