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Twister schreibt

Datenschutz? Da gibt es doch bestimmt einen Ausweg

Wenn Ausnahmeregelungen ablaufen und es noch keine Lösung gibt - warum nicht einfach die Ausnahmeregelung verlängern? Minister Rösler macht es vor.

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Im Dezember 2008 entschied das Bundessozialgericht über die Weitergabe von Abrechnungsdaten der Ärzte und Krankenhäuser an private Abrechnungsstellen. In seiner Entscheidung teilte das Gericht mit, dass es für ein solches Prozedere keine entsprechende Rechtsgrundlage gebe. Außerdem sah man hier die Daten als besonders schutzwürdig an.

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. Dezember 2008 eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des Schutzes von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Er hat entschieden, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung übermitteln dürfen. Dies gilt auch, wenn die Patienten Einwilligungserklärungen unterzeichnet haben. Damit sich die Leistungserbringer in dieser bislang umstrittenen Frage auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts einstellen und ihre abweichende Praxis anpassen können, hat das Gericht eine Übergangsregelung getroffen. Leistungen, die bis zum 30.6.2009 erbracht werden, müssen auch dann von den Kassenärztlichen Vereinigungen vergütet werden, wenn sie unter Verstoß gegen das Verbot der Datenweitergabe an private Stellen abgerechnet wurden.

Die Übergangsregelung, die somit getroffen wurde, ist befristet - was bedeutet, dass ab Juli 2010 die Weitergabe der Daten an private Dienstleistungsunternehmen eben nicht mehr legitim ist. Für den Bundesgesundheitsminister, Herrn Rösler, ist es somit also Zeit, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben des BSG entspricht. Eine solche hat er, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilt, nun auch gefunden. Er beabsichtigt, die befristete Ausnahmeregelung zu verlängern. Ein kleiner Tipp: gleich auf 3-4 Jahre verlängern, dann ist man ggf. gar nicht mehr zuständig, wenn das leidige Thema wieder hochkommt.

http://www.heise.de/tp/blogs/5/147123
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