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Militärtribunal in Guantanamo: Die Beweiskraft einer Nonsensballade

Amerikanisches Berufungsgericht weist auf eklatante Mängel in einem Urteil gegen einen Guantanamo-Gefangenen hin

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Am 12. Juni entschied das amerikanische Verfassungsgericht, dass "feindliche Kämpfer", die von amerikanischen Militärtribunalen verurteilt wurden und im Gefangenenlager Guantanamo inhaftiert sind, das Recht haben, ihre Haftgründe von einem zivilen amerikanischen Bundesgericht überprüfen zu lassen und damit ihre Freilassung zu versuchen (siehe: Späte Gerechtigkeit).

Gestern hat nun ein amerikanisches Bundesgericht, nämlich der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit, ein Urteil vom 20.Juni veröffentlicht, das den vorhergehenden Urteilsspruch eines Militärtribunals gegen einen in Guantanamo inhaftierten enemy combatant widerruft.

In der 39seitigen Begründung wird den Argumenten der US-Regierung mangelnde Beweiskraft vorgeworfen. Die Anklage gegen Huzaifa Parhat, einem chinesischen Uiguren, der nach einem amerikanischen Luftangriff aus einem afghanischen Camp nach Pakistan floh und dort an US-Vertreter übergeben wurde, stützt sich demnach letztlich auf eine Behauptung, die ihren Wahrheitsgehalt aus der Wiederholung der Behauptung zieht. Das Gericht verglich diese Art der Beweisführung mit einem Gedicht (eine "Nonsenseballade" laut Wikipedia) von Lewis Carroll namens "The Hunting of the Snark". Besonders bei einem Satz der Carrollschen Geschichte einer Jagd nach einem "mysteriöses Wesen namens Snark" fanden die Richter offensichtlich Gemeinsamkeiten mit der Beweisführung des Militärtribunals:

"What I tell you three times is true."

Im Unterschied zur Ballade sei es in Wirklichkeit nicht so, dass eine Behauptung dadurch wahr würde, wenn sie dreimal wiederholt werde, schreibt der Richter Merriuck B. Garland in seiner Urteilsbegründung, welche der Petition der Anwälte Huzaifa Parhats gegen den amerikanischen Verteidigungsminister Robert M. Gates Recht gibt.

"We are not persuaded. Lewis Carroll notwithstanding, the fact that the government has 'said it thrice' does not make an allegation true."

Laut einem aktuellen Bericht der Washington Post befand das Militärtribunal zwar, dass Parhat keine feindliche Akte gegen die USA oder ihre Alliierten begangen hatte, stufte ihn aber nichtsdestotrotz als "feindlichen Kämpfer (enemy combatant)" ein, weil er sich in dem afghanischen Lager aufgehalten hatte, das angeblich von dem Führer einer Gruppe geleitet wurde, die Verbindungen zur Qaida und den Taliban unterhielt. Dieser Schluss wurde vom Militärtribunal aber aufgrund von Geheimdokumenten gezogen, die nach Auffassung des Bundesgerichts "keine Quellen oder rationale Argumentationen darstellen oder in den meisten Fällen auch nur beschreiben" würden, die solche Behauptungen beweisen könnten.

Besonders beunruhigt zeigten sich die Richter darüber, dass die Regierung die Verlässlichkeit der Beweise damit begründete, dass sie in unterschiedlichen Dokumenten wiederholt wurden und dass Regierungsvertreter diese Behauptungen nicht in die Dokumente eingeschlossen hätten, wenn man sich nicht auf sie verlassen könnte.

Wie im Urteil des Militärtribunals selbst hingewiesen wurde, ist Huzaifa Parhat "unzweifelhaft" kein Mitglied von Al-Qaida oder den Taliban. Parhat war demnach Mitglied der "muslimischen uigurischen Unabhängigkeitsbewegung", die in Opposition zur chinesischen Regierung steht, und nach Pakistan geflohen.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/110254
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