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Sind zwanzig Prozent aller amerikanischen Teenager Sexualverbrecher?

Drei halbwüchsige Mädchen aus dem US-Bundesstaat Washington reagieren auf Beschuldigungen eines US-Bezirksstaatsanwalts mit einer Gegenklage

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Der Fall begann damit, dass Lehrer zwei Bilder der Schülerinnen entdeckten. Auf einem der Bilder posieren zwei Mädchen im BH, auf dem anderen das dritte mit nacktem Oberkörper. Der Unterleib ist auf keinem der Bilder zu sehen. Es handelte sich um so genannte "Sexting"-Bilder, die mit dem Mobiltelefon von den Abgebildeten oder ihren Freunden selbst aufgenommen und im Bekanntenkreis verschickt werden. Sexting wurde in den USA seit der Verbreitung von Mobiltelefonen mit Kamerafunktion zu einem Massenphänomen. In einer am 20. Dezember letzten Jahres veröffentlichten Studie gaben 20 Prozent der befragten Teenager an, mindestens einmal an Sexting beteiligt gewesen zu sein.

Die Lehrer alarmierten nach der Entdeckung der Fotos die Polizei, wodurch schließlich ein Bezirksstaatsanwalt namens George Skumanik den Vorgang in die Hände bekam. Er stellte die Schülerinnen vor die Wahl, entweder Urintests und ein fünfwöchiges Verhaltenstrainig zu absolvieren, in dem sie lernen sollten, wie man sich als Mädchen benimmt, oder wegen Verbreitung von "Kinderpornographie" angeklagt und im Falle einer Verurteilung in eine Sexualstraftäterdatei eingetragen zu werden.

Der Wortlaut der US-Pornographievorschriften erlaubt solch eine Anklage durchaus, allerdings ist bisher ungeklärt, ob eine entsprechende Anwendung nicht gegen die Verfassung verstößt. Dass will nun die Bürgerrechtsbewegung ACLU klären lassen, die an der Gegenklage der drei Mädchen beteiligt ist. Eine Notwendigkeit, die Rechtslage in einem Grundsatzprozess zu klären, sieht die ACLU auch deshalb, weil es mittlerweile schon mehrfach zu solchen Anklagen gegen minderjährige Mädchen kam.

Nach der im November in Kraft getretenen Heraufsetzung der Altersgrenze für verbotene Pornographie von 14 auf 18 Jahre und einer Erweiterung, die auch "aufreizende Posen" strafbar macht, sind Anklagen wegen Sexting auch in Deutschland möglich.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/135353
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