Frankreich: Parlament lehnt Gesetzesvorlage gegen nicht lizenzierte Downloads überraschend ab
Ein faules Ei im Nest von Sarkozy - Die meisten Abgeordneten waren offensichtlich schon in den Osterferien..
Damit hatte niemand gerechnet: Die französische Gesetzesvorlage zu urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet ist heute vom Parlament abgelehnt worden. Nachdem der Senat heute vormittag positiv über den Gesetzesvorschlag abgestimmt hatte, galt, wie Le Monde berichtet, die Abstimmung in der anderen Kammer, der Nationalversammlung, als bloße Formalität, da auch hier die Regierungspartei UMP in der Mehrheit ist. Doch war das Parlament am heutigen Gründonnerstag weitestgehend leer, nur 36 Abgeordnete von 577 stimmten - mittels Handheben - über den Entwurf ab. Und zwei Abgeordnete der Regierungsmehrheit, die aber nicht (mehr) der UMP angehören, votierten mit 19 anderen gegen die Gesetzesvorlage. Für den umstrittenen Entwurf stimmten dagegen nur 15 Parlamentsabgeordnete.
Der Gesetzesentwurf ("le projet de loi création et Internet"), der eine abgestufte Erwiderung auf illegale Downloads vorsieht, ist in der französischen Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert worden. Die Fassung, die heute von einer gleichermaßen aus Mitgliedern des Senats und der Nationalversammlung besetzten Kommission (commission mixte paritaire - CMP) zunächst dem Senat und dann der Assemblée nationale vorgelegt wurde, beinhaltete zusätzlich einen umstrittenen Punkt, der als "double peine", Doppelstrafe, bezeichnet wird: Nach zwei Verwarnungsmails wird dem unbefugten Schwarzkopierer nach diesem Gesetzesentwurf nicht nur der Internetzugang gesperrt, er muss auch die Providergebühren während seiner Sperre weiter entrichten.
Die französische Kulturministerin Christine Albanel, die sich wie der Präsident Sarkozy öffentlich sehr für das Gesetz stark gemacht hat, erklärte nach der Abstimmungsniederlage, dass sie entschlossen sei für das Internetgesetz zu kämpfen, wenn der Gesetzestext Ende des Monats neu diskutiert werde.
Laut le Monde wurde ein Gesetzesentwurf, der aus der Zweikammerkommission stammt, zuletzt im Jahre 1983 abgelehnt.
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