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Nachrichten aus Kultur und Medien

Den Bock zum Gärtner machen, 3. Teil

Die Landesmedienzentralen wollen eine Art freiwillige Selbstkontrolle für Castingsendungen

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Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat per "Beratungspapier" den Fernsehsendern empfohlen, durch eine "Selbstverpflichtungserklärung" die Einhaltung ethischer und moralischer Grundwerte bei Castingshows und Dokusoaps zu gewährleisten.

Zwar sehen die Landesmedienanstalten auch bei Sendungen wie "Deutschland sucht den Superstar" oder "Frauentausch" keinen konkret Handlungsbedarf, dennoch ließ Thomas Langheinrich, ihr Vorsitzender verlautbaren:

"Auch wenn viele Inhalte keine konkreten Rechtsverletzungen darstellen, werden doch Toleranzgrenzen von einzelnen Zuschauern und Zuschauergruppen strapaziert und Gefühle verletzt. Wenn weiterhin die Grenzen der Rundfunkfreiheit bis zum Letzten ausgereizt werden, drohen die Programme massiv an Glaubwürdigkeit zu verlieren und tragen zu einem Verlust gesamtgesellschaftlicher Werte bei".

Solcherlei von den Privatanbietern selbst ausgearbeitete "Selbstverpflichtungserklärungen" existieren bereits für Talkshows und Gameshows. Nachdem bei letzteren jahrelange Zuschauerproteste wegen massiver und permanenter Verstöße gegen die Fernsehrichtlinien dazu geführt hatten, dass diese von den Landesmedienzentralen ignoriert und bagatellisiert wurden, um sich anschließend juristisch gar nicht für sanktionsfähig zu erklären, wurde die "Selbstverpflichtungserklärung" durch eine "Gewinnspielsatzung" ergänzt.

In summa bedeutet auch die aktuelle Empfehlung der staatlichen Kontrollbehörden an die Privatsender soviel, wie den potentiellen Angeklagten selbst zum Gesetzgeber zu machen, während den Landesmedienzentralen die Rolle des dem Ankläger gewogenen Richters zufällt, dem die Hände für eine etwaige Sanktionierung ohnehin gebunden sind. In der Tat ist die Frage zulässig, aus welchen Gründen die Fernseh- und Rundfunkteilnehmer die Landesmedienzentralen seit 25 Jahren mit ihren Gebühren finanzieren.

Allerdings lässt sich nicht behaupten, dass solch ein Agieren von Seiten staatlicher Behörden ohne Beispiel wäre, ganz im Gegenteil: Denn bislang bestand die Privatisierungspraxis und das neuerdings durch die Bankenkrise in Verruf geratene Cross Border Leasing seit der Regierung Schröder/Fischer genau darin, Großkanzleien, die in diesen Deals involvierte Privatakteure vertreten, Leasing-Verträge für öffentliches Eigentum zu bizarren Konditionen ausarbeiten zu lassen, welche die Parlamentarier, die über die Auftragsvergabe abzustimmen hatten, nicht einmal einsehen durften.

Bei der nun politisch durchgesetzten "Verstaatlichung" von Banken, d.h. ihre staatliche Rettung vor der Enteignung durch den Markt, wird wiederum genauso verfahren:

Stern: "Das HRE-Enteignungsgesetz hat die Kanzlei Hengeler und Mueller mitformuliert, die zuvor den HRE-Großaktionär Flowers beraten hat. Das ist doch ein klarer Interessenkonflikt."

Steinbrück: "Nein. Die Kanzlei hatte das Mandat für Flowers niedergelegt. Das Innenministerium hat das geprüft. Ich brauche Fachleute außerhalb des Ministeriums, die im Aktienrecht und im Bilanzrecht firm sind. Anders ist die Krise nicht zu bewältigen. Mir fallen in meinem Ministerium wegen Überlastung Leute um, im Kanzleramt haben zwei Mitarbeiter wegen Überlastung einen Hörsturz gekriegt. Die arbeiten bis zum Anschlag."

Und so ist es vielleicht doch kein Wunder, wenn in Deutschland nicht nur im Fernsehen Verhältnisse Einzug gehalten haben, die zu den Gesichtern von Dieter Bohlen und Peer Steinbrück passen.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/136086
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