Lehrer dürfen im Internet von Schülern benotet werden
Das BGH wies die Klage einer Lehrerin gegen Spickmich.de zurück, eine Bewertung gehöre zur freien Meinungsäußerung.
Schüler dürfen ihre Lehrer auch weiter im Internet benoten. Das hat der Bundesgerichtshof am 23 Juni entschieden.
Geklagt hatte eine Deutschlehrerin aus Moers, die mit vollem Name auf der Webseite Spickmich.de aufgeführt und mit einer 4,3 zensiert worden war. Die Pädagogin sah ihren Persönlichkeitsschutz verletzt und wollte mit ihrer Klage die Löschung aller sie betreffenden Daten bei der Lehrerbewertung erreichen. Sowohl ihr Namen als auch ihre Schule und die von ihr unterrichteten Fächer hätten von der Internetseite entfernt werden müssen, wenn sie Erfolg gehabt hätte. Damit hätte die Lehrerbewertung insgesamt in Frage gestanden.
Doch wie in allen Vorinstanzen scheiterte die Klägerin nun auch vor dem BGH. Die Bewertung falle unter die freie Meinungsäußerung, solange keine intimen Daten und keine Schmähkritik ins Netz gestellt werden, so das Gericht.
Während ein Sprecher von Spickmich.de das Urteil „als guten Tag für die Meinungsfreiheit“ feierte, sieht die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft durch das Urteil das Lehrer-Schüler-Verhältnis gestört. Eine GEW-Sprecherin betonte, dass statt Internetbewertungen ein direktes Feedback zwischen Lehrern und Schülern sinnvoller sei. In dieselbe Richtung zielt auch die Kritik an der wachsenden Bewertungspraxis im Internet. Davon sind immer mehr Dienstleistungen betroffen. Der BGH betonte, dass es mit der heutigen Entscheidung kein Grundsatzurteil über diese Bewertungsdienste im Internet getroffen habe.
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