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Verfassungsrat billigt französisches Internetsperren-Gesetz

Hadopi kann in Kraft treten. Kritiker: Das Gesetz werde keine Auswirkungen auf die "Piraterie" in Frankreich haben. Die Internetz-User würden schnell herausfinden, wie sich das Gesetz umgehen lässt

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Der französische Verfassungsrat hat das Internet-Sperren-Gesetz Hadopi 2 genehmigt. Die Verfassungsweisen äußerten in ihrer Entscheidung keine Einwände am neuen Gesetz, das bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen eine Zugangssperre von bis zu einem Jahr voraussieht. Möglich sind allerdings auch sehr empfindliche Geldstrafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro und Freiheitsstrafen, da, wie der Verfassungsrat in seiner Entscheidung bestätigte, das Hadopi-Gesetz eine aufs Internet bezogene Ergänzung des Strafgesetzes zum Tatbestand der "Fälschung" ist. Die Richter erklärten sich mit dem im Hadopi-Gesetz vorgeschlagenen beschleunigten Verfahren zur Verurteilung von illegalen Filesharer einverstanden. Sie bemängelten in diesem Zusammenhang lediglich, dass die Vorschriften zu Schadensersatzfragen vom Parlament präzisiert werden müssten und dies nicht über Dekrete an der Kammer vorbei geregelt werden dürfte

Das Gesetz muss nur mehr im Gesetzesblatt veröffentlicht werden, damit es in Kraft tritt. Die Regierung rechnet damit, dass die vom Internetgesetz ins Leben gerufene Kontrollbehörde Hadopi die ersten Mahnbriefe an nicht-lizenzierte Filesharer noch in diesem Winter verschicken wird. Kritiker des umstrittenen Gesetzes zeigten sich sehr enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsrates.

Die Organsation "La Quadratur du Net", eine der profiliertesten Opponenten von Hadopi, bezeichnete die Entscheidung des Verfassungsrats als "Niederlage für den Rechtsstaat". Die Verfassungsrichter hätten nicht den Mut gehabt, den Weg, der die Freiheitsrechte im Internet schütze, den die Verfassunsgrichter mit ihrer Entscheidung vom Juni dieses Jahres eingeschlagen hätten, weiter zu beschreiten. Das Magazin Numerama, ebenfalls prononcierter Kritiker von Hadopi 2, kommentierte die Entscheidung,damit dass das Gesetz keine Auswirkungen auf die "Piraterie" in Frankreich haben werde. Nach einigen Monaten größerer Nervosität und Ängstlichekit unter den Internet-Nutzern, würde man sich bald darüber klar werden, dass man das Gesetz umgehen könne. Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei allerdings von Gewicht angesichts der Rechtsauffassung, die die Justiz damit zeige.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/146408
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