Home
Politik
Wissenschaft
Energie & Klima
Kultur
-Glosse
-Film
-Kinder & Familie
-Games
-Kunst
-Architektur
-[Kultur-News]
-Kulturkalender
Medien
Magazin
Anzeige
__tophits__

Zölibat als Therapie für Pädophile?

"Waterboarding" als Erziehungsinstrument für Vorschulkind

"Wir brauchen da jeden"

Exzessive Internetnutzung und Depression

Schlappe für Filesharing-Massenabmahndienstleister DigiProtect

Verkürzte Medienkritik

Neusprech für Hartz IV

Geisteskranke oder False-Flag-Operation?

__tophits__

Februar 2010 (7)

Januar 2010 (31)

Dezember 2009 (22)

November 2009 (31)

Oktober 2009 (37)

September 2009 (24)

August 2009 (27)

Juli 2009 (26)

Juni 2009 (17)

Mai 2009 (36)

Kultur-News

Google: Der Konzern, der es keinem recht machen kann

Nach der Herausnahme deutscher Werke aus dem Book-Settlement befürchten Bedenkenträger einen kulturellen Bedeutungsverlust

Urheberrechte, Copyright und das "Google Book Settlement" sind komplexe Themengebiete mit viel juristischer Fachterminologie und differenzierten Problemlagen. Da wuchsen in den letzten Monaten die Bäume mit einem weit auswuchernden Geäst zu furchterregender Größe heran, so dass der Wald nicht mehr zu sehen war. Durch- und Überblick verschafften sich selbsternannte Verteidiger der Interessen von Autoren mit einem wahren Sturm der Entrüstung "gegen die Übermacht aus Kalifornien". Appelle aus Heidelberg und dazu Statements aus dem Berliner Justizministerium hielten dem ein eindeutiges "Nein!" entgegen. Google Books sei gegen die Interessen der deutschen Verlage und Autoren, eine schlimme Zukunft stünde bevor. Die Angst, so deuten Kommentare hin, war von manchem Unterzeichner nicht immer mit dem nötigen Grundlagenwissen untermauert. Emotionen produzierten viel Entrüstung.

Seit Freitagabend gibt es - nicht zuletzt wegen der Proteste, an die sich auch die französischen Nachbarn angeschlossen hatten - eine neue "abgemilderte Version" des "Google Book Settlement": Demnach sollen nur noch urheberrechtlich geschützte Bücher in den Google-Katalog eingehen dürfen, die in den USA, Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden. Der Vergleich schließt Bücher, die in Deutschland verlegt werden, beinahe vollständig aus der Verhandlungsmasse der Einigung aus. Bestandteil des Vergleichs sind lediglich "ältere deutsche Bücher", die schon im US-Copyrightregister eingetragen sind.

Anlaß zum Jubel?

Nicht unbedingt. "Der neue Vergleichsvorschlag weist Licht und Schatten auf", kommentiert Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels die Nachricht aus dem Federal District Court in Manhattan. Er befürchtet jetzt, dass Europa gegenüber Amerika den weltweiten Anschluss bei der Online-Erschließung von Bibliotheksbeständen verlieren könnte.

Thomas Pany16.11.2009
Meldung drucken Meldung versenden

Kommentare lesen (93 Beiträge)
Re: Noch sind meine drin - hoffentlich bleiben sie es
Re: Dämlich, wissensfeindlich und strukturkonservativ to the max
Erster deutscher Verlag erklärt Gesprächsbereitschaft mit google

 
__topforum__

Vom Verschwinden des Lohnabstands

Die ALGII-Regelsätze reichen nicht für ein menschenwürdiges Leben!(Update)

"Waterboarding" als Erziehungsinstrument für Vorschulkind

Kirche und sexueller Missbrauch

Berechnungssätze verfassungswidrig

Drei Viertel aller Abhörmaßnahmen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen

__tophits__

Vom Verschwinden des Lohnabstands

Deadly Weapons

Drei Viertel aller Abhörmaßnahmen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen

Der Chef der Vatikanbank kennt die Ursache der Finanzkrise

Dem Phantom Bin Laden auf der Spur

 
   
 Copyright © Heise Zeitschriften Verlag Datenschutzhinweis Mediadaten Impressum Kontakt