Wahlkampf vollverschleiert
Realsatire bei der FDP in Spandau: Ein Antrag, dass Burka-Trägerinnen kein Anrecht auf Hartz IV haben sollen, wird gestellt und wieder zurückgezogen
"Du hessische FDP," so schreibt die aktuelle Titanic in einem 'Brief an die Leser', "hoffst laut Agenturberichten, dem negativen Bundestrend zu entkommen, und willst daher im Wahlkampf keine Auftritte von Guido Westerwelle. Das ist sicherlich klug gedacht. Aber wäre es nicht noch klüger, auch den Namen der Partei wegzulassen?"
Auch die Spandauer FDP muss den Bundestrend fürchten. Im Wahlkampf für das Berliner Abgeordnetenhaus - gewählt wird im September dieses Jahres - setzt Paul Fresdorf, der FDP-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksverordnetenversammlung auf "Realsatire". Offensichtlich ohne Absprache mit den FDP-Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus formulierte er einen Antrag, in dem er das Bezirksamt Spandau dazu aufforderte, "sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Trägerinnen von Burkas (Ganzkörperverschleierungen) keinen Anspruch auf den Bezug von ALG II (auch Hartz IV genannt) erhalten."
Nun ist es ein wenig seltsam, einen solchen Antrag an ein Bezirksamt zu richten. Der Spandauer Antragsentwurf wurde denn auch vom Fraktionschef der Berliner FDP, Christoph Meyer, umgehend als "politisch irrelevant" bezeichnet. Auch weil es sich um eine Bundesangelegenheit handele. Das weiß der Fraktionsvorsitzende in der Bezirksverordnetenversammlung, Fresdorf, natürlich auch. Und doch, wie hätte er ein Thema, das inhaltlich auf bundesweite Wirkung zielt, mit seiner nach Gedankenprovinz riechenden Begründung woanders unterbringen können als in der Zitadelle einer Bezirksverordnetenversammlung:
"Begründung:
Die Burka ist eines der schlimmsten Zeichen für die Unterdrückung und Ausgrenzung der Frau. Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass Frauen, die Burkas tragen, auf dem Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln sind. Auf Grund ihrer Ganzkörperverschleierung stehen diese Frauen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Daher muss genau dieser Personenkreis von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ausgeschlossen werden." Auszug aus dem Antrag
Der Antrag, der am 23.Februar vor die Bezirksverordnetenversammlung hätte kommen sollen, wurde zurückgezogen. Die FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin hielt den Vorschlag für nicht verständlich, heißt es.
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