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Filmen in Berliner U-Bahn bisweilen genehmigungsbedürftig

Landgericht Berlin schränkt Panoramafreiheit ein

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Nimmt man ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin ernst, so ist der Katalog an Orten, an denen Filmaufnahmen einwilligungsbedürftig sind, um eine weitere Variante reicher. So untersagte das Gericht Filmemachern, ungenehmigte Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln bzw. Betriebsanlagen zu vervielfältigen oder zu verbreiten, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind. Die Berliner Richter bezogen sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH, der Filmaufnahmen dann als nicht von der Panoramafreiheit gedeckt ansieht, wenn diese auf einem Privatgrundstück entstanden sind. Der Entscheidung lagen Aufnahmen zugrunde, die auf dem Gelände der Berliner Verkehrsbetriebe entstanden und die Entstehung von Graffitis an den Zügen dokumentierten.

Inwieweit das Gelände der BVG sich auf das gesamte Netz erstreckt und daher generell Innenaufnahmen zustimmungsbedürftig sein könnten, ist unklar. Ein aktuelles Foto aus dem Innenraum einer U-Bahn, welches der Berliner Tagesspiegel jüngst veröffentlichte, dürfte eher unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fragwürdig sein. So wurde dort ein nur unzureichend anonymisierter, vermutlich betrunkener Mann im Adamskostüm in der Berliner U-Bahn abgebildet. Eine wirksame Einwilligungserklärung des Verkehrsteilnehmers nach § 22 KunstUrhG ist eher nicht anzunehmen. Da die durchgehend anständigen Telepolis-Leser, die jeglichen Voyeurismus scharf verurteilen, derartige Links nicht anklicken werden, können wir bedenkenlos auf den Missgriff verlinken.

UPDATE: Wir haben den Link auf das Foto, das sich in den letzten beiden Tagen im Internet weit verbreitet hat, entfernt, weil der Mann mit der Bierflasche geistig behindert sein soll.

http://www.heise.de/tp/blogs/6/152162
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