60.000,- Euro Strafe für Bezeichnung als Enddarmöffnung
Amtsgericht Hamburg verurteilt vulgären Millionär
Das Amtsgericht Hamburg verurteilte im Rahmen eines Parkplatzstreits einen 68-jährigen Verkehrsteilnehmer wegen Beleidigung zu einer insoweit rekordverdächtigen Geldstrafe von 60.000,- €. Der Mann hatte einem anderen einen Parkplatz streitig gemacht und hierauf angesprochen seinen Kontrahenten entsprechend anatomisch auf dessen Darmausgang reduziert. Die konkrete Wortwahl soll vulgär ausgefallen sein. Auch, wenn in Hamburg die Sitten bisweilen rustikal ausfallen, schätzt man am Sievekingplatz ein hanseatisches Benehmen und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe, die naturgemäß abhängig vom Einkommen nach Tagessätzen bemessen wird. Da der Angeklagte gut betucht ist, hierüber aber wenig auskunftsfreudig war, entfielen insbesondere wegen der langwierigen Feststellung der finanziellen Potenz schließlich acht Prozesstage. Der temperamentvolle Verkehrsteilnehmer will Rechtsmittel einlegen. Mit welchen Bezeichnungen er die Hamburger Richter bedachte, ist nicht bekannt.
Darstellungsbreite ändern
Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.




