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24.08.2008Politik-News
Nachrichten aus Politik & Wirtschaft

Eigentümliches Eigentumsverständnis

Der DGB geht mit dem Markenrecht gegen einen Screenshot seiner Website vor

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bedroht den Blogger Marco Kanne mit "strafrechtlichen wie zivilrechtlichen" Konsequenzen weil dieser in seinem Blog einen Screenshot einer DGB-Website veröffentlichte, die ein Bild von Adolf Hitler zusammen mit der Forderung nach einem Mindestlohn zeigt. Anders als Gulli und mehrere Blogs meldeten, wurde er jedoch nicht abgemahnt, sondern bekam bisher lediglich eine schriftliche Drohung des Bundesvorstandes, in der er dazu aufgefordert wurde, den Screenshot zu entfernen. Kanne ließ eine bis zum Freitag laufende Frist verstreichen und hat angekündigt, eventuelle Verfahren vor Gericht durchfechten zu wollen.

Ob die Ankündigung des bekennenden Anhängers libertärer Ideologie, dabei gleich noch "die Existenzberechtigung des Staates in Frage [zu] stellen" besonders hilfreich ist, wird sich herausstellen. Gut möglich ist allerdings, dass es gar nicht zu Gerichtsverfahren kommt, nachdem der DGB, der bereits früher mit exzessiven Zensurforderungen auf sich aufmerksam machte, mit seinem Vorgehen relativ einhellige Kritik in Medien fast jeder politischen Richtung provozierte.

Zudem ist unklar, ob die Forderung des Gewerkschaftsbundes vor Gericht tatsächlich Bestand haben würde. Allerdings genehmigte die Rechtsprechung Screenshots bisher eher zurückhaltend als Bestandteile von Berichterstattung. Bei Kanne bestand diese lediglich aus den Sätzen "Hitler wirbt für DGB-Mindestlohn. Ist der Mindestlohn die Endstufe des Nerobefehls?"

Immaterialgüterrechte wie das vom DGB für sein Logo geltend gemachte Markenrecht, sind eine Sollbruchstelle libertärer Ideologie. Sieht man sie als "Geistige Eigentumsrechte" und setzt sie (wie es die Theoriemodelle vorsehen) dem entsprechend absolut, dann ergeben sich zahlreiche Widersprüche beziehungsweise unerwünschte Konsequenzen wie sie Kanne gerade erlebt. Als Befürworterin exzessiver Immaterialgüterrechte gilt beispielsweise Ayn Rand, die ihren Romanhelden Howard Roark in The Fountainhead als Fanal seines Anrechts auf sein "Geistiges Eigentum" einen von ihm entworfenen Sozialwohnungskomplex in die Luft, sprengen lässt, als Vertreter einer gegenteiligen Richtung der Open-Source-Apostel Eric S. Raymond.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/114700
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