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Politik & Wirtschaft

Ausbreitung der zur Terrorbekämpfung eingeführten Überwachung in den Alltag

In Großbritannien spionieren lokale Behörden Bürger wegen Lappalien aus, Sozialarbeiter haben Kameras im Schlafzimmer eines behinderten Paars angebracht.

Großbritannien hat mit dem 2004 erweiterten Regulation of Investigatory Powers Act demonstriert, wie sich Antiterrorgesetze auch in einem demokratischen Rechtsstaat buchstäblich auf den Hund bringen bzw. zum behördlichen Alltagsterror erweitern lassen. Hunderte von Behörden und lokalen Verwaltungen dürfen seitdem ohne richterliche Genehmigung auch kleinsten Vergehen und Verdächtigungen nachgehen, wie beispielsweise, wenn Abfall weggeworfen wird oder Hundekacke nicht aufgehoben wird (Vom allgemeinen Nutzen der Antiterrorgesetze).

Vor wenigen Tagen hatte das Innenministerium eingestanden, dass das Ausmaß der Überwachungsmaßnahmen durch lokale Behörden die Unterstützung für das Antiterror-Gesetz unterhöhle. Man werde bald entsprechend einschreiten, um den Einsatz von technischen Überwachungsmitteln, die zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Verbrechen dienen sollen, durch lokale Behörden für kleine Vergehen zu unterbinden. Dreiviertel aller berechtigten Behörden hätten die Möglichkeiten benutzt, Bürger nach dem Antiterrorgesetz auszuspähen.

Besonders drastisch für die Überwachungsmentalität ist ein gerade durch den Bericht über Menschenrechtsverletzungen gegenüber benachteiligten, alten, kranken oder behinderten Menschen des Institute of Human Rights bekannt gewordener Vorfall. Danach wurde ein Paar mit Lernbehinderungen mittels im Schlafzimmer installierten Überwachungskameras von Sozialarbeitern beobachtet, um vermutlich herauszubekommen, ob sie imstande sind, für ihr Baby zu sorgen.

Aufgrund der Berufung auf den Human Rights Act und das im Artikel 8 gewährte Recht auf Privatsphäre konnte die Überwachung soweit gestoppt werden, dass die Kameras ausgeschaltet werden, wenn das Kind sich nicht im Raum befindet. Sozialarbeiter können Familien in Großbritannien zur Kontrolle in so genannten "residential family centres" unterbringen, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder missbraucht oder vernachlässigt werden. Hier dürfen Kameras oder Mikrofone legal verwendet werden, allerdings muss die Privatsphäre von Eltern und Kindern gewahrt werden.

Florian Rötzer25.11.2008
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Kommentare lesen (92 Beiträge)
Uiii
Meschugge
Das ist wie auf der Autobahn.

 
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