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17.02.2009Politik-News
Nachrichten aus Politik & Wirtschaft

Europäischer Gerichtshof: Mehr Schutz für Flüchtlinge

Flüchtlinge müssen nicht länger beweisen, dass sie einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt sind; der Grad willkürlicher Gewalt, der im Herkunftsland besteht, genügt.

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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat heute ein Urteil gefällt, das es Asylsuchenden erleichtert, Aufnahme in europäischen Länder zu finden. Es geht darin um den "subsidiären Schutz". Dieser tritt dort in Kraft, wo die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht hinreicht. Das deutsche Innenministerium präzisiert dazu:

Auch wenn die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung oder die Gewährung des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht vorliegen, kann es sich aus humanitären Erwägungen verbieten, einen Ausländer der kein Aufenthaltsrecht hat, abzuschieben (subsidiärer Schutz).

Als schutzbedürftig gelten nach den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention Flüchtlinge, denen Folter droht, die Todesstrafe oder willkürliche Gewalt.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofs greift nun direkt in die Frage darüber ein, welcher Beweis nötig ist, um als Flüchtling anerkannt zu werden, der subsidiären Schutz erhält. Ein umstrittener Punkt, der in vielen Fällen zur Abschiebung von Personen geführt hat, die keine speziell sie betreffende Gefährdung nachweisen konnten. Der heutige Richterspruch erleichtert nun die Statusbestimmung, denn ihm zufolge braucht ein Flüchtling, "der subsidiären Schutz beantragt, nicht notwendig zu beweisen, dass er in seinem Herkunftsland aufgrund seiner persönlichen Situation spezifisch bedroht ist". Zur Feststellung, dass eine Zivilperson bei ihrer Ausweisung tatsächlich dem Risiko einer "ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre", genügt fortan der "Grad willkürlicher Gewalt, der im Herkunftsland besteht".

Dem Urteil liegt der Fall eines irakischen Ehepaars zugrunde, das 2006 aus dem Irak geflohen ist. Der Mann arbeitete für eine britische Sicherheitsfirma, die Konvois zwischen dem Flughafen Bagdad und der Grünen Zone überwachte. Nachdem ein Onkel des Mannes, der für dasselbe Unternehmen arbeitete, bei einem Anschlag getötet wurde und das Ehepaar an seiner Haustür einen Zettel mit der Drohung "Tod den Kollaborateuren" vorfand, flüchteten sie in die Niederlande, wo sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragten.

Dem Antrag waren "Unterlagen zum Beweis der tatsächlichen Gefahr" beigefügt, der sie bei einer Ausweisung in ihr Herkunftsland Irak ausgesetzt wären. Der Antrag wurde jedoch vom zuständigen Minister mit der Begründung abgelehnt, dass die Umstände nicht hinreichend belegt seien und damit nicht "nachgewiesen [ist], dass sie in ihrem Herkunftsland tatsächlich der Gefahr einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wären". Die Eheleute fochten diese Entscheidung an. Der Fall landete vor dem europäischen Gerichtshof und manches europäische Land dürfte das heutige Urteil aufhorchen lassen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/132744
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