Neues bayerisches Versammlungsverbot teilweise außer Kraft gesetzt
Dem Bundesverfassungsgericht gehen vor allem die Bußgeldvorschriften und Überwachungsbefugnisse zu weit.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Freitag einem Eilantrag gegen das neue bayerische Versammlungsgesetz teilweise stattgegeben und wesentliche Teile bis zu einer endgültigen Entscheidung außer Kraft gesetzt..
Dazu gehören die Bußgeldvorschriften, die bei Verstößen gegen die in dem neuen Gesetz enthaltenen Bekanntgabe-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Veranstalter von Demonstrationen, der Mitwirkungspflicht des Leiters und das Militanzverbot der Teilnehmer fällig wären.
Auch die im neuen Gesetz ausgeweiteten Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen wurden vorerst eingeschränkt. So sind jetzt Übersichtsaufzeichnungen, bei denen eine Speicherung des Versammlungsgeschehens erfolgt, nur dann zulässig, wenn es tatsächliche Gründe für die Annahme gibt, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Eine Auswertung dieser Übersichtsaufzeichnungen ist nur unverzüglich nach Beendigung der Versammlung zulässig.
Eine völlige Außerkraftsetzung der Ver- und Gebote des Versammlungsgesetzes hat die Kammer mit der Begründung verworfen, dass das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, "das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen" darf.
Das Gesetz war schon vor der Verabschiedung in die Kritik von Gewerkschaften, Bürgerrechtlern aber auch der bayerischen FDP geraten. Die Liberalen, die bei der Verabschiedung des Gesetzes noch in der Opposition waren und an der Klage beteiligt sind, bleiben auch als Koalitionspartner der CSU in der bayerischen Landesregierung bei ihrer Kritik.
Die FDP nennt die Teilaussetzung "einen guten Tag für die Bürgerrechte" und sieht eine Stärkung ihrer Position bei Detailverhandlungen mit den Koalitionspartner über eine Neuformulierung. Auf der Homepage der Christsozialen fand sich am Freitagnachmittag der Hinweis:: "Schnelle Reaktionen auf politische und gesellschaftliche Ereignisse sind eine Stärke der CSU", aber noch keine Meldung zur schallenden Ohrfeige aus Karlsruhe.
Darstellungsbreite ändern
Da bei großen Monitoren im Fullscreen-Modus die Zeilen teils unleserlich lang werden, können Sie hier die Breite auf das Minimum zurücksetzen. Die einmal gewählte Einstellung wird durch ein Cookie fortgesetzt, sofern Sie dieses akzeptieren.
