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Politik & Wirtschaft

Müssen Manager mit ihrem Privatvermögen haften?

Ein Untersuchungsausschuss soll das HRE-Debakel der Bundesregierung prüfen, die große Koalition will Haftung für Manager regeln.

Es war eine bunte Truppe, die noch vor den kommenden Bundestagswahlen die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zum Debakel beim Münchner Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) gegen die Regierungsmehrheit durchgesetzt hat. Auf Antrag und mit den Stimmen von FDP, Grünen und Linkspartei soll nun im Deutschen Bundestag geklärt werden, ob der Staat eine Mitverantwortung für das Desaster bei der HRE trägt. Geklärt werden soll, ob durch Fehler beim Krisenmanagement der Steuerzahler belastet wurde und ob es Lücken in der Aufsicht gab.

So sollen neben Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), auch der Bundesbankpräsident Axel Weber und Bankenaufsichts-Chef Jochen Sanio vor dem Gremium aussagen. Die konstituierende Sitzung fand gestern statt, SPD-Finanzexperte Hans-Ulrich Krüger leitet den Ausschuss. Im Fall von dessen Genossen Steinbrück gibt es deutliche Hinweise, dass er frühzeitig von den Problemen bei der HRE gewusst hat, in die in diversen Portionen inzwischen bis zu 102 Milliarden Euro gepumpt werden und deren Verstaatlichung nun ansteht. Das Institut soll nun noch einmal 290 Millionen kosten, obwohl der Börsenwert deutlich tiefer liegt und nur noch wegen der Bundesmilliarden ein Wert besteht. Allerdings hatte man damit keine Anteile an dem Institut erworben. Steinbrück wird auch vorgeworfen, er habe die Verjährungsfrist für die Haftung von Alteigentümern der HRE verstreichen lassen. Die erste Bürgschaft für HRE war im September wenige Stunden nach Ablauf der Frist erteilt worden.

Mit Populismus versucht sich die große Koalition nun Stimmen bei den Bundestagswahlen im September zu sichern. So hätten sich CDU und SPD darauf geeinigt, die Managerregeln zu verschärfen. Das hatte der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der Financial Times Deutschland erlärt, was auch vom Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach bestätigt wurde. Doch eine wirkliche Haftung für die, die Banken, Firmen oder sogar ganze Volkswirtschaften in die Krise stürzen, sähe anders aus. Denn wie berichtet wird, soll die Haftung auf maximal ein Jahresgehalt beschränkt werden.

Die Directors-and-Officers-Versicherungen sollen nur noch für Schäden aufkommen, die über ein Jahresgehalt hinaus gehen. Veränderungen seien auch in der Frage der umstrittenen Bonuszahlungen geplant. Diese "erfolgsabhängigen Zusatzzahlungen", die in der Finanzkrise auch bei Rekordverlusten fließen, sollen nach den Plänen erst nach Vertragsende eingestrichen werden können, weil sich die Manager dann am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientieren würden. Der Teufel liegt im Detail und man darf gespannt sein, ob dem internationalen Milliardenreigen tatsächlich in Deutschland mit diesem geplanten Gesetz ein Riegel vorgeschoben wird. Im Zweifel wird der Vertrag in der globalisierten Finanzwelt dann in "Bonioasen" abgeschlossen, die sich zu den Steueroasen gesellen dürften.

Ralf Streck24.04.2009
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Kommentare lesen (21 Beiträge)
das denke ich nicht (kT)
Haftung von Beamten, Politikern, Staatsanwälten etc.
Untersuchungsausschüsse ...

 
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