"Verbesserung der Lehre"
Die Universität Münster wollte angeblich Studiengebühren zur Videoüberwachung verwenden
Eigentlich sollten Studiengebühren nur zur "Verbesserung der Lehre" eingesetzt werden. Der bisherige Umgang damit zeigte allerdings, dass sich Universitäten darum häufig wenig scheren: So wurden die Zusatzbeiträge der Studenten unter anderem verheizt, gespart und zur Subvention von Saufgelagen verwendet.
Ähnlich dreist wollte angeblich die Universität Münster vorgehen. Eine Anwältin der Hochschule argumentierte nach Auskunft des Unabhängigen Fachschaften Forums (uFaFo), dass durch die Speicherung von Videoüberwachungsaufnahmen der Diebstahl von Büchern verringert werden könnte, wodurch indirekt auch die akademische Lehre verbessert würde. Von Seiten der Universitätsverwaltung wurden die Vorwürfe bisher noch nicht kommentiert. Allerdings schob das Oberverwaltungsgericht den Plänen zur Speicherung von Überwachungsaufnahmen in einem Urteil vom Mai (Az: 16 A 3375/07) ohnehin ein Riegel vor, so dass solche Gelder zumindest vorerst nicht dafür eingesetzt werden.
In seiner Entscheidung stellte das Gericht allerdings auch fest, dass eine Videoüberwachung in Bibliotheken grundsätzlich zulässig ist, wenn sie über direkt beobachtete Bildschirme durchgeführt wird. Erste Videoüberwachungsanlagen waren auf dem Gelände der Universität Münster bereits Ende der 1990er Jahre errichtet worden. Nachdem drei Studenten eine Klage einreichten wurde etwa die Hälfte der Anlagen wieder abgebaut und der Rest dem geltenden Datenschutzrecht angepasst.
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