Schulstrafe für Pöbeleien gegen jüdischen Mitschüler
Junge Rechte können mit Ausschluss von ihrer Schule sanktioniert werden.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem erst jetzt bekannten Beschluss entschieden.
Zwei Pforzheimer Gymnasiasten hatten einen Mitschüler wiederholt bedroht und mit antijüdischen Parolen beschimpft. Dabei haben sie ihr Opfer bis vor dessen Elternhaus verfolgt. Gegen den vom Schulleiter sofort verhängten Ausschluss aus dem Gymnasium hatten sich die Jungrechten juristisch gewehrt und in der Vorinstanz zunächst Recht bekommen.
Das Verwaltungsgericht stellt nun in seiner nicht anfechtbaren Entscheidung fest, die Antragsteller hätten gemeinsam mit anderen ihre Abneigung gegen einen Mitschüler jüdischen Glaubens wiederholt mit Rempeleien und Hänseleien zum Ausdruck gebracht. Am Geburtstag des einen 17-Jährigen seien sie zusammen mit anderen Gästen gegen Mitternacht vor das Haus des Mitschülers gezogen. Sie hätten geplant, ihn in einer aufgeladenen Stimmung durch Lärm und Geschrei "so richtig zu erschrecken und einzuschüchtern".
Dieses Verhalten habe den Schulfrieden schwer gefährdet, urteilte das Gericht. Ein sofortiger Schulausschluss sei daher gerechtfertigt. Ein besonders gravierendes Fehlverhalten sieht das Gericht darin, dass sich die Schüler zusammen mit anderen nicht auf das bloße Ausgrenzen eines missliebigen Mitschülers beschränkt, sondern ihre Missachtung in massiver und bedrohlicher Form "bis vor die Tür" des Opfers getragen hätten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bleibe bei dem Schulausschluss gewahrt, weil den beiden Gymnasiasten die Fortsetzung des Schulbesuchs an einer anderen Schule möglich sei.
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