Erwerbslos ohne Ängste
Ein Bündnis aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Erwerbsloseninitiativen setzt sich für die Aussetzung der Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ein.
Auf der Liste der Erstunterzeichner des geforderten Moratoriums stehen der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, das IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban sowie die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Heidi Merk und ihre Amtsvorgängerin Barbara Stolterfoht.
Seit 2007 kann die Bundesagentur für Arbeit bei sogenannten Pflichtverletzungen des ALG-II-Leistungsbeziehers Sanktionen verhängen. Wer seine mit der BA abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder abbricht oder das Bewerbungstraining schwänzt, dem können für drei Monate 30 Prozent seiner Hartz-IV-Regelleistung gekürzt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung sind Kürzungen um 60 oder gar 100 Prozent möglich. Erscheint man gar nicht zu seinem Termin im Job-Center, wird um 10 Prozent gekürzt.
Die Sprecherin bei der Bundesagentur für Arbeit Angela Köth erklärte gegenüber Telepolis, 2008 seien 294.015 Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuche verhängt worden. Eine solche Sperrzeit tritt dann ein, wenn die Betroffenen sich nicht - wie vorgeschrieben - schon zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitslos melden, sondern etwa erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ein Großteil der Sanktionierten ist unter 25 Jahre.
Die Folgen einer für die Betroffen kennt Frank Jäger vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles aus seiner alltäglichen Praxis: "Mietschulden, Stromsperren, fehlende Mobilität und Mangelernährung." Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat exemplarisch aufgezeigt, wie schnell gegen Erwerbslose Sanktionen verhängt werden und wie schwer es ist, dagegen zu wehren.
Ein Sanktionsmoratorium könne dazu beitragen, dass Erwerbslose wieder als gleichberechtigte Wirtschaftsbürger auftreten können, begründete die Sozialwissenschaftlerin Helga Spindler ihre Unterstützung der Initiative
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