Die Sperrung von im Ausland gehosteten kinderpornographischen Seiten scheitert angeblich an einem Telefonierverbot seiner Behörde
Die Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz des öffentlichen Rechts in Deutschland. Er regelt unter anderem, dass Eingriffe in Grundrechte nur dann erlaubt sind, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Trifft es zu, was der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann verlautbarte, dann dürfte das von der Koalition vor kurzem verabschiedete "Zugangserschwerungsgesetz" wegen der Verletzung dieses Grundsatzes verfassungswidrig sein.
Laut Ziercke ist es seiner Behörde nämlich "nicht erlaubt", im Ausland anzurufen, um dort ein Löschen kinderpornographischer Inhalte zu erwirken. Wo genau solch ein Verbot verankert sein soll, ließ der BKA-Chef zwar offen, allerdings würde die Aufhebung solch einer Regelung, sofern sie tatsächlich existiert, verglichen mit geheimen Sperrlisten mit durchaus weniger Grundrechtseingriffen verbunden sein. Dass sich kinderpornographische Inhalte mit Hinweisen an ausländische Providern relativ schnell und unbürokratisch löschen lassen belegten unter anderem die Kinderschutzorganisation Carechild, der Arbeitskreis gegen Internetsperren und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, denen Auslandstelefonate offenbar nicht verboten sind.
Allerdings ist Zierckes Behauptung insofern widersprüchlich, als der BKA-Chef in der gleichen Rede meinte, dass es zwischen 30 und 40 Staaten gebe, in denen seiner Erfahrung nach "nichts passiere", weil es dort an einer "öffentliche[n] Ordnung und Durchsetzung des Rechts" mangele. Woher er diese Erfahrung hatte, wenn seiner Behörde solche Anfragen verboten sind, ließ er offen, nannte in diesem Zusammenhang aber neben den afrikanischen Staaten Togo und Sierra Leone auch den Iran und China. Vor allem der Iran hat jedoch eine sehr viel schärfere Anti-Pornographie-Gesetzgebung als Deutschland und setzt sie unter anderem mittels Anwendung der Todesstrafe rigoros durch.
In der Vergangenheit mussten deutsche Politiker bei Versuchen, Staaten zu nennen, in denen angeblich nicht gegen Kinderpornographie vorgegangen wird, mehrere diplomatische Rüffel einstecken. Unter anderem verwehrte sich Indien scharf gegen entsprechende Behauptungen der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die seitdem anstatt konkreter Länder nur noch abstrakte Zahlen nennt.
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