Jamaica-Koalition will Volksbegehren erleichtern
Der saarländische Koalitionsvertrag enthält zwar Absichtserklärungen zur Stärkung direktdemokratischer Elemente, aber wenig Konkretes
Der 80 Seiten dicke Koalitionsvertrag der neuen saarländischen Landesregierung enthält Absichtserklärungen zur Senkung der Quoren von Volksbegehren und zur Einführung einer Volksinitiative. Auch soll der so genannte "absolute Finanzvorbehalt" fallen, der alle Volksbegehren verbietet, die Auswirkungen auf den Haushalt des Bundeslandes haben könnten. Darüber hinaus will man auf kommunaler Ebene ebenfalls mehr direkte Demokratie erlauben.
Weil das Saarland im direktdemokratischen Vergleich allerdings Deutschlands Schlusslicht bildet, sagen solche Ankündigung noch nicht viel darüber aus, inwieweit direkte Demokratie nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch gestärkt wird: Mit der Forderung nach auf Ämtern zu leistenden Unterschriften von 20 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von 2 Wochen sind die bisherigen Hürden so hoch, dass die Absenkung schon sehr deutlich ausfallen müsste, um Volksbegehren auch nur halbwegs realistische Chancen einzuräumen.
Beim Wahlrecht setzten FDP und Grüne einem Umstieg vom d’Hondtschen Verfahren (das größere Parteien begünstigt) auf eine Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer durch. Ob, wie in anderen Bundesländern auch, Möglichkeiten zum so genannten Kumulieren und Panaschieren eingeführt werden, soll dagegen lediglich "geprüft" werden. Beim Kumulieren kann der Wähler die Parteiliste verändern, beim Panaschieren Stimmen auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilen.
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