Besseres Sorgerecht für ledige Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertet die bisherige Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot
Jahrelang hat die deutsche Bundesregierung nichts in dieser Sache unternommen. Trotz Aufforderung des Verfassungsgerichts ließ die vormalige Justizministerin Zypries die Sache in der Schublade verstauben. Jetzt muss die neue Regierung auf einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofes reagieren. Dass sie erst von den Straßburger Richtern gemahnt werden muss, sich neu um die Vergabe des Sorgerechts zu kümmern, wird vielerorts als Skandal gesehen. Und als Symptom dafür, wie sehr die Politik und Teile der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterherhinken. Das Idealbild Familie, von dem gerne musterhaft ausgegangen wird, hat viel Konkurrenz durch andere Lebensmodelle bekommen. Doch ein lediger Vater ist durch die bisherige Sorgerechtspraxis gegenüber der Mutter im großen Nachteil.
Er hat, wenn sich beide Ex-Partner bei einer Trennung nicht gütlich einigen bzw. verstehen wollen, kein Recht darauf, bei der Erziehung des Kindes mitzubestimmen - weder bei der Auswahl der Schule noch bei der des Arztes. Und so gibt es zahlreiche bittere Schicksale von Kindern und Vätern, die auf das Konto der bisherigen Sorgerechtsregelung gehen.
Das Urteil aus Straßburg, das einen Anspruch der Väter auf ein besseres Sorgerecht herstellt, kann nur ein Anfang sein, um diesen Missstand zu beseitigen. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot - so das Gericht. Jetzt liegt es an der Politik, die Gleichbehandlung umzusetzen. Wahrscheinlich dauert es Jahre.
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