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02.03.2010Politik-News
Nachrichten aus Politik & Wirtschaft

Kein Fest für Filesharingfreunde

Das Bundesverfassungsgericht hält eine Vorratsdatenspeicherung für theoretisch mit dem Grundgesetz vereinbar

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Filesharingfreunden dürfte das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kaum Erleichterung bringen: Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und "besonders gewichtigen" Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.

Stefan Michalk, der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. (BVMI) zeigte sich bereits hocherfreut darüber, dass das heute gesprochene Urteil die "Interessen von Rechteinhabern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet stärkt." Das Bundesverfassungsgericht, so Michalk, habe der Auffassung seines Verbandes, dass es keine vollständige Anonymität im Internet geben dürfe, "in seinem Urteil Rechnung getragen".

Eine anderweitige Verwendung der Vorratsdaten als die Ermittlung von Anschlussinhabern ist der heutigen Entscheidung nach unter strengeren technischen wie rechtlichen Bedingungen möglich, die in "hinreichend anspruchsvollen und normenklaren Regelungen" festgehalten sein müssen. Jene Umsetzungsvorschriften, die unter der Ägide der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angefertigt wurden, entsprechen diesen Anforderungen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts so wenig, dass sie wegen grober Verstöße gegen das in Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Fernmeldegeheimnis nichtig sind.

Die aktuelle Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich unter den rund 35.000 Klägern und Klägerinnen gegen den Nachlass ihrer Vorgängerin befand, kann nun Gesetze ausarbeiten, die unter anderem aufwändigere technische Maßnahmen sowie ein Sanktionssystem gegen den Missbrauch der gespeicherten Daten enthalten müssen. Mehr dazu in Kürze auf Telepolis.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147177
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