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02.03.2010Politik-News
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Und jetzt gegen die EU-Richtlinien

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will seine Aktivitäten nun auf Brüssel konzentrieren

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nimmt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass, den Protest gegen die "flächendeckende Überwachung" weiter zu forcieren und auf die EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung auszudehnen.

Sie sollen aufgehoben werden, fordert die Arbeitskreis. An die Bundesregierung, an das Bundesjustizministerium und an Abgeordnete appelliert er, dass sie sich jetzt für die Abschaffung einsetzen - zusammen mit anderen "kritischen Staaten", genannt werden insbesondere Österreich, Schweden und Rumänien. Um den öffentlichen Druck auf Abgeordnete zu erhöhen, hat der Arbeitskreis auf seiner Website eine Liste derjenigen Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, die bei der Bundestagsabstimmung zur Vorratsdatenspeicherung im November 2007 für die Regelungen gestimmt haben:

"Wir rufen alle Bürger auf, ihre Abgeordneten jetzt zur Rede zu stellen und zu fragen, wie sie künftig Verletzungen unserer Freiheitsrechte erkennen und vermeiden wollen."

Dem Arbeitskreis geht es auch darum, weiteren Vorhaben zur Datensammlung einen Riegel vorzuschieben. Besonders erwähnt wird die von der EU geplante und von Datenschützern heftig umstrittene Fluggastdaten-Auswertung. Auch früher beschlossene Vorratsdatensammlungen müssten aufgehoben werden, fordert der Arbeitskreis. Genannt werden Beschlüsse, die die Aufzeichnung des Surfverhaltens durch das BSI gestatten oder ELENA (siehe "Na gut", sag ich, "dann besser ich halt was nach"). Darüberhinaus solle jeder Europäer direkte Verfassungsbeschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof einlegen können, um gegen "grundrechtswidriges EU-Recht" klagen zu können.

Der Arbeitskreis sieht sich durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts im grundsätzlichen Befund bestätigt, wonach die bisherigen Regelungen nach Auffassung des Gerichts gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen:

" (..) handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen"

Und zum Missbrauch einladen:

"Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung."

Untragbar wäre es, so der Arbeitskreis, wenn man nun in Deutschland auf der sicheren Seite" wäre (was für manche ja nicht unbedingt zutrifft), wohingegen andere Länder weiterhin anlasslos Kommunikationsdaten speichern. Man zählt auf den Europäischen Gerichtshof:

"In bereits anhängigen Verfahren in Irland und Ungarn könnte die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung schon bald dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden."

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147180
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