Möglichst alle Sexualstraftäter an die elektronische Leine
Statt Sicherungsverwahrung scheint die Option immer attraktiver zu werden, Sexualstraftäter nach Verbüßung der Haftstrafe mit elektronischen Fußfesseln auszustatten
Wenn die Gefängnisse voll sind und wenn gespart werden soll, lebt die Diskussion über die elektronische Fußfessel für den Hausarrest bei weniger schweren Vergehen als Ersatz für den Gang in die Zelle oder in der Bewährungszeit regelmäßig an. Vorreiter sind allerdings verurteilte Sexualstraftäter, die etwa in Kalifornien und anderen US-Bundesstaaten nach Verbüßung ihrer Strafe lebenslang mit einer Fußfessel mit einem GPS-Sender überwacht werden. Damit soll verhindert werden, dass sie sich bestimmten Orten nähern und sich an andere Auflagen halten, zu dem soll so durch Abschreckung und Überwachung die Wiederholung einer Straftat verhindert. Es handelt sich also um eine elektronische Leine oder um elektronisches geo-fencing, das nun auch in Deutschland bei schweren Gewalt- und Sexualstraftätern an Stelle der Sicherheitsverwahrung im Gefängnis erwogen wird
Auch in Südkorea will man nun die elektronische Fußfessel vermehrt bei Sexualstraftätern einsetzen - und zwar für eine Dauer bis zu 30 Jahren. Aufgrund eines neuen Gesetzes soll nun versucht werden, möglichst viele bis alle Sexualstraftäter zum Tragen der elektronischen Fußfessel zu zwingen - und dies auch rückwirkend durchzusetzen, was jetzt ebenfalls möglich ist. Straftäter, die sexuell Kinder unter 15 Jahren missbraucht haben, sollen bis zu 15 Jahre lang zudem medikamentös sexuell lahm gelegt werden (chemische Kastration).
Nach Angaben des Justizministers leben in Südkorea 6.916 Sexualstraftäter, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. 616 tragen bereits eine Fußfessel, seit Einführung der Fußfessel im September 2008 soll nur einer eine Wiederholungstat begangen haben. Man wolle alle prüfen, um zu entscheiden, ob sie elektronisch überwacht werden sollen. Dazu werden nun nach Medienberichten schnell Richtlinien erarbeitet, da das Gesetz heute in Kraft tritt. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, gerichtliche Anordnungen aktiv zu suchen, um möglichst viele überwachen zu lassen. Das sei die wirksamste Methode, um die Wiederholung von Straftaten zu verhindern.
Letztes Jahr ist in Südkorea bereits ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem Entführer nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eine Fußfessel tragen müssen. Man darf davon ausgehen, dass die präventiven Maßnahmen mit der Dauerüberwachung auch auf weitere Straftäter erweitert werden. Sexualtäter sind hier nur die Pioniere. In Großbritannien kam schon der Gedanke auf, auch illegale Immigranten an die Leine zu nehmen. Im Zuge der Präventivmaßnahmen, die derzeit überall einziehen, könnten bald auch weitere Personengruppen gezwungen werden, sich an die Leine legen zu lassen. Allerdings machen dies mit ihren Handys ja auch schon viele freiwillig.
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