Anlageberatung deutscher Banken auf einem "jämmerlichen Niveau"
Nach Test der Stiftung Warentest beraten deutsche Banken ihre Kunden sogar immer schlechter
Die deutschen Banken halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben und ihre Anlageberatung wird immer schlechter. Das ist das Resümee, das man aus dem Test von 21 großen deutschen Kreditinstituten ziehen kann, den die Stiftung Warentest durchgeführt hat. Wie schon im vergangenen Jahr waren erneut Tester der Zeitschrift Finanztest unterwegs und haben geprüft, wie Banken ihre Kunden beraten. Die Ergebnisse seien sogar schlechter als damals ausgefallen, weshalb man allmählich ein "jämmerliches Niveau" erreiche. Die Schäden durch falsche oder schlechte Beratung dürften also weiter steigen.
"Die Blamage geht weiter", titelt deshalb die Zeitschrift. Denn keine Bank schnitt bei dem Test mit "gut" oder "sehr gut" ab. Nur drei Banken erhielten ein "befriedigend", zwölf schnitten im Test "ausreichend" ab und sechs "mangelhaft". Das waren Postbank, Hypovereinsbank, BW Bank, Targo Bank, Nassauische Sparkasse und die Volksbank Mittelhessen. In etwa einem Drittel der Gespräche hätten die Berater die Kunden nicht nach Einkommen, Vermögensverhältnissen und Ausbildung gefragt, kritisierte Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. Das seien Grundvoraussetzungen des Gesprächs und auch gesetzlich vorgeschrieben. Diese Fragen seien wichtig, "weil der Berater ohne diese Kenntnis vom Kunden gar nicht gut und anlagegerecht beraten kann". So könnte einem Kunden zu einer mittelfristigen Geldanlage geraten werden, während der sein Girokonto mit tausenden Euro überzogen hat. Das ist ein wirtschaftlich unsinniger Rat.
Ungesetzlich verstoßen die Banken gegen das neue Wertpapierhandelsgesetz. Denn die vorgeschriebenen Beratungsprotokolle würden meist nicht geführt. Doch seit Anfang des Jahres sind die Institute verpflichtet, über jedes Anlagegespräch, in dem sie Wertpapiere ansprechen, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. "In 126 von 146 Beratungsgesprächen war die Rede von Wertpapieren und ein Beratungsprotokoll wäre Pflicht gewesen." Allerdings wurde es nur in 61 Fällen ausgehändigt. Also nicht einmal die Hälfte der Kunden erhielt das gesetzlich vorgeschriebene Dokument. In den übrigen Fällen wurde sogar auf Nachfrage die Herausgabe verweigert.
Kein einziges Kreditinstitut habe eine rechtlich korrekte Beratung garantieren können, daher habe Finanztest das Qualitätsurteil für die Beratung bei allen getesteten Banken im Vergleich zum Vorjahr abwerten müssen. Gefordert werden als Konsequenz schärfere Kontrollen. "Das Erlassen von Gesetzen hilft dem Verbraucher nur zum Teil. Die Einhaltung von Gesetzen muss auch bei Banken kontrolliert werden und bei Verstößen muss es Sanktionen geben", sagte Tenhagen dem Deutschlandfunk.
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