Zahnärzte wollen sich nicht auf die Finger sehen lassen
Plan der gesetzlichen Krankenkassen zur Kontrolle der Rechnungen stößt auf Widerstand
Früher übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur die Beseitigung von Zahnschmerzen, sondern auch das Anfertigen und Einpassen von Zahnersatz (so lange der Patient nicht auf Luxusmodelle bestand, die er selber zahlen musste). Das hatte nicht nur den Vorteil, dass Geringverdiener nicht mit Zahnlücken herumlaufen mussten, sondern auch, dass die Kassen überprüften, ob sich Honorar und Leistung eines Zahnarztes in einem halbwegs glaubhaften zueinander standen. Später strich man diese vollständige Kostenübernahme auf eine prozentuale zusammen. Bei der mussten die Versicherten zwar kräftig zuzahlen, hatten aber noch die Gewähr, dass ihre Rechnung von Fachleuten geprüft wurde, die sich von Zahnärzten nicht alles erzählen ließen.
Als man den Prozentanteil in einen Festbetrag umwandelte, fiel diese Überprüfung weg. Das führte dazu, dass sich immer mehr Patienten darüber beklagen, ihre Schlussrechnungen würden ganz erheblich von den Heil- und Kostenplänen abweichen, die sie vor Beginn der Behandlung bei der Kasse einreichten. Deshalb verabschiedete der Verwaltungsbeirat des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVs) ein Positionspapier, das anregt, den mutmaßlichen Missbrauch durch Wiedereinführung der Überprüfung einzudämmen. Zahnarztfunktionäre empörten sich umgehend über Vorstoß und argumentierten, eine Überprüfung der Leistungen würde das "Vertrauensverhältnis" zwischen Arzt und Patient stören. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen zeigt man sich gegenüber Telepolis wenig verwundert über die "allergische Reaktion" der deutschen Spitzenverdiener, die aufgrund der Informationsasymmetrie zwischen Fachmann und Patient am längeren Hebel der Vertragsfreiheit sitzen und dies weidlich ausnutzen.
Eine andere Möglichkeit, die negativen Auswirkungen dieser Informationsasymmetrie abzuschwächen, bestünde darin, die Haftung für Zahnbehandlungen erheblich auszuweiten, so dass Patientenansprüche auch dann noch geltend gemacht werden können, wenn fatale Fehler sich erst nach Jahren zeigen. Dass die Ernährung und das Putzen für die Lebensdauer von Zähnen maßgeblich mit verantwortlich ist, das ist durch zahlreiche Kampagnen mittlerweile in der Bevölkerung angekommen. Der dritte entscheidende Faktor für Zahnschäden ist dagegen weithin unbekannt: der Zahnarztpfusch. Eine Verlängerung der Haftung würde hier ebenso Anreize in die richtige Richtung setzen wie eine Erleichterung der Beweislast. Und wenn ein Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors gilt, warum sollten dann Zahnärzte und deren Erben für ihre Werke nicht wenigstens bis zum Tod des Patienten Verantwortung übernehmen und Schadensersatz oder Garantie leisten?
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