Für die "freie Entfaltung der Persönlichkeit"?
- auf jeden Fall gegen die US-amerikanische Drogenpolitik: Nach dem Obersten Gericht spricht sich nun auch das Verfassungsgericht in Kolumbien für die Legalisierung kleiner Mengen von Drogen zum persönlichen Konsum aus
Lateinamerika, früher Hinterhof der USA genannt, zeigt sich unabhängiger von deren politischen Vorgaben. Dazu passt die aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts in Kolumbien, das Gesetzesvorhaben der Regierung bestärkt, privaten Drogenkonsum nicht mehr der Strafverfolgung auszusetzen. Politisch ist das eine eindeutige Abkehr von der bisherigen Strategie im Kampf gegen den Drogenhandel, bei dem die USA seit längerer Zeit ziemlich erfolglos auf militärische Mittel, besonders auch in Kolumbien, setzt (siehe dazu Lösung des Drogenproblems der USA durch Krieg? und aktueller: Der Krieg gegen den Terror mündet in den Krieg gegen die Drogen).
Was der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos, vergangenes Jahr als Alternative andeutete, die Legalisierung von Drogen - "Und wenn die Welt sich zur Legalisierung entscheidet und denkt, damit könnten wir Gewalt und Kriminalität vermindern, dann wäre ich damit einverstanden" – bekommt durch eine Reihe von Gesetzen in Kolumbien nun konkrete Gestalt. Im Mai bewilligte das Parlament den straffreien Anbau von Drogenpflanzen (Koka, Marijuana und Schlafmohn ("opium poppies"). Gleichzeitig erklärte man, dass der Handel weiterhin strafbar bleibe. Das Gesetz wurde von der Kammer gegen den Widerstand des Justizministeriums verabschiedet. Nach dessen Aussage sei die Politik in Kolumbien noch nicht weit genug für solche Schritte. Dagegen betonte der Abgeordnete, der das Gesetz vorgeschlagen hatte, dass es an der Zeit ist, die gescheiterte Drogenpolitik der Regierung und der USA zu beenden.
Das Verfassungsgericht hat nun entschieden, dass ein Gesetz, das derjenige von der Strafverfolgung ausgeschlossen wird, der "weniger als 22 Gramm Marijuana oder ein Gramm Kokain" bei sich trägt oder "unter Drogeneinfluss in der Öffentlichkeit" aufgegriffen wird, verfassungskonform ist.
Schon im vergangenen Jahr urteilte das Oberste Gericht, dass das Mit-Sich-Tragen kleinerer Mengen an Drogen keine strafbare Handlung sei (Entkriminalisiertes Kolumbien). Die Bestrafung der persönlichen Nutzung von Drogen verletzte "die freie Entfaltung der Persönlichkeit", wird das Gericht zitiert. Als Orientierungsmaßgabe für kleinere Mengen wurde angegeben, was der Verfassungsgerichtshof (Constitutional Court) nun in seiner Entscheidung bestätigte. Im Jahr 2009 noch unter der Regierung Uribe hatte der Kongress der Republik Kolumbien noch ein Gesetz bewilligt, das die Mitnahme jeglicher Menge von Drogen unter Strafe stellte.
Das Verteidigungsministerium betonte, dass man den Kampf gegen den Drogenhandel und darin verwickelte Banden weiter fortsetze.
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