Kölner Oberbürgermeister stoppt Warteschlangensteuer
Mit dem innovativen Instrument wollte das Ordnungsamt der Domstadt gleichzeitig Verkehrshindernisse vor Diskotheken verhindern und Einnahmen erzielen
Gaststätten, die Stühle und Tische auf die Straße stellen, müssen dafür in den meisten deutschen Städten eine Sondernutzungsgebühr bezahlen. Sie begründet sich rechtlich damit, dass der Wirt fremdes Eigentum nutzt und fließt in die allgemeinen Haushalte der Kommunen. Stehen keine Tische und Stühle vor der Tür, dann muss der Wirt keine Sondernutzungsgebühr zahlen. Auch dann nicht, wenn sich seine Gäste regelmäßig in größerer Zahl auf dem Bürgersteig aufhalten – zum Beispiel zum Rauchen, nach der Sperrstunde oder in einer Warteschlange.
Die Unternehmer, vor deren Läden sich Warteschlangen bilden, schenken dort zwar nichts aus – aber sie nutzen den Bürgersteig streng genommen als "Raum zur Geschäftsanbahnung". Und Anwohner und Passanten werden nicht nur durch Stühle und Tische gestört, die den Gehweg einengen, sondern auch durch Menschentrauben. Deshalb kam man im Ordnungsamt der Stadt Köln auf die Idee, auch für Warteschlangen eine Sondernutzungsgebühr zu verlangen: 9 Euro 40 pro Quadratmeter und Tag sollten nicht nur geschätzte 400.000 Euro in die Stadtkasse spülen, sondern auch dafür sorgen, dass die Beschwerden über die Landjugend abnehmen, die nachts die Bürgersteige vor den Diskotheken an der Ringstraße bevölkert und dabei nicht nur laut ist, sondern auch Zugänge und Zufahrten blockiert. Aber auch Konzertkartenverkaufsstellen und Imbisswagen wären von der neuen Abgabe betroffen gewesen.
Nach Protesten des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga pfiff der sozialdemokratische Oberbürgermeister Jürgen Roters jedoch das Ordnungsamt zurück und ließ aus seinem Urlaub ausrichten, dass das Vorhaben nicht umgesetzt werde. Bei anderen Projekten zur Sanierung der Stadtkasse hatte man in der Vergangenheit nicht so schnell aufgegeben: So ließ man beispielsweise vor Gericht klären, dass Lehrer sich mit der Streichung kostenloser Parkplätze vor Schulen abfinden müssen und nutzte die Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution durch die rot-grüne Bundesregierung, um eine Steuer für Sexclubs, Striplokale und Prostituierte einzuführen, deren Rechtmäßigkeit das örtliche Verwaltungsgericht 2007 bestätigte.
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