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19.09.2012Politik-News
Nachrichten aus Politik & Wirtschaft

Petition gegen neues Monopol

Der Pirat Bruno Kramm will das vom Kabinett beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverlage verhindern

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Am 29. August verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf für ein neues Monopolrecht für Presseverlage, das missverständlich "Leistungsschutzrecht" benannt wurde. Bruno Kramm, der seit dem Wochenende neuer politischer Geschäftsführer der bayerischen Piratenpartei ist, hat dagegen eine Petition eingelegt, deren Mitzeichnungsfrist noch bis zum 10. Oktober läuft. In ihr fordert der Musiker und Labelchef den Bundestag auf, solch ein neues Monopol "grundsätzlich abzulehnen" und die dafür vorgesehenen Änderungen des Urheberrechtsgesetzes "ersatzlos zu unterlassen".

Zur Begründung führt Kramm unter anderem an, dass der auf massiven Druck des Axel-Springer-Verlages hin zustande gekommene Gesetzentwurf nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz, dem Schutz der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sowie dem Artikel 19 des Grundgesetzes vereinbar sei. Außerdem führe das neue Monopol langfristig zu einer "Aushöhlung" des in § 51 des Urheberrechtsgesetzes garantierten Zitatrechts.

Weil Buy-Out-Verträge im Journalismus längst Standard sind, begünstige die geplante Regelung zudem nicht (wie öffentlich kommuniziert) Urheber, sondern schütze lediglich "betriebswirtschaftliche Versäumnisse" von Verlagen und deren "Festhalten an anachronistischen Geschäftsmodellen". Und weil große Verlage voraussichtlich wesentlich stärker profitieren als kleine und mittelständische, fördert das Gesetz dem Petitionstext nach wirtschaftliche Konzentrationsprozesse und einen Rückgang der Meinungsvielfalt. Besonders problematisch sieht Kramm die Tatsache, dass im aktuellen Entwurf der Begriff "Suchmaschine" nicht definiert ist, weshalb er argwöhnt, "dass das geplante Leistungsschutzrecht auf alle Webseiten angewandt werden kann, die Inhalte indexieren und auf Suchanfragen Ergebnisse in einer geordneten Form wiedergeben". Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit befürchtet er zudem eine neue Abmahnwelle, die auch "Blogger und andere Webseiten mit Suchfunktion" treffen könnte.

Die in der Petition aufgezählten Argumente wiegen für den mittlerweile recht talkshowerfahrenen Piraten deshalb besonders schwer, weil er auf der Gegenseite der Rechtswaage keinerlei Notwendigkeit für das "Wahlgeschenk an die Verlagsindustrie" sieht. Tatsächlich konnten die Befürworter des Vorhabens bislang nicht erklären, warum sie ein neues Monopol benötigen, wenn sie durch das Urheberrecht und Instrumente wie robots.txt bereits sehr umfassende technische und rechtliche Möglichkeiten haben, gegen ungewollte Auflistungen und Textübernahmen vorzugehen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152807
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