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04.10.2012Politik-News
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Arbeitslose fordern Eingangsbestätigung

Klage über das Verschwinden von Dokumenten

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Bezieher von ALGII müssen ihrem Jobcenter ständig schriftliche Nachweise liefern. Geht ein solcher Nachweis nicht rechtzeitig ein, dann drohen wegen unterstellter "fehlender Mitwirkung" Auszahlungs- und Bearbeitungsverzögern, Regelsatzkürzungen oder andere gravierende Folgen wie Ordnungswidrigkeitsbescheide und Strafbefehle. Fehlt ein Dokument in seiner Akte, dann muss der ALGII-Bezieher nachweisen, dass er es abgegeben hat. Normalverdiener lassen wichtige Schreiben rechtssicher durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. Die etwa 20 Euro, die das kostet, würden jedoch das Budget von ALGII-Empfängern sprengen. Selbst die knapp sechs Euro für ein weniger rechtssicheres Einschreiben mit Rückschein und Unterschrift sind für viele noch zu teuer. Deshalb geben sie die Dokumente persönlich ab.

Bei manchen Jobcentern erhalten sie dafür automatisch eine Eingangsbestätigung. Bei anderen müssen sie um einen solchen Beleg betteln und lange Wartezeiten in Kauf nehmen, wenn er ihnen nicht sogar rechtswidrig komplett verweigert wird. Zur letzteren Gruppe gehört nach Auskunft des Vereins Tacheles das Jobcenter in Wuppertal. In einer Umfrage klagten 36,6 Prozent der dort befragten Arbeitslosen, dass ihnen die Eingangsbestätigung schon einmal verweigert wurde. Und 63,6 Prozent haben bereits Erfahrungen mit wichtigen Papieren, die die Post oder das Arbeitsamt verschlampte.

Tacheles fordert deshalb von der Führung des Jobcenters "eine Änderung in der Verwaltungspraxis und die Bestätigung des Eingangs eingereichter Dokumente ohne Wartezeiten und Diskussionen mit den Mitarbeitern". Außerdem soll der Behördennachfolger so ausgestattet werden, "dass Leistungsbeziehende in der Eingangszone ihre Unterlagen zur Fotokopie einreichen können". Für den Fall, dass die Verwaltungsspitze nicht auf die Forderungen eingeht, hat Vereinschef Harald Thomé ein Einschalten der Fachaufsicht und Feststellungsklagen in ausgewählten Fällen angekündigt.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152909
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