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23.11.2012Politik-News
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Akademiker-Flat-Tax

Im bayerischen Koalitionsstreit um Studiengebühren zeichnen sich als Kompromiss Beiträge ab, die erst dann erhoben werden, wenn Studenten bereits im Berufsleben stehen

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In Bayern scheint nun doch eine Einigung im Koalitionsstreit um Studiengebühren in Aussicht: Gestern äußerten sich sowohl Vertreter der CSU als auch solche der FDP wohlwollend über ein Modell, in dem die Beiträge nicht schon während des Studiums erhoben werden, sondern erst danach. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid meinte, er sei früher gegen solch ein Modell gewesen, weil es ja ein paar Jahre dauern würde, bis damit Geld in die Kasse fließt. Bei der derzeitigen Konjunktur und Haushaltslage habe man jetzt aber genug Puffer, um den Universitäten Mittel vorzustrecken. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch von der FDP lobte das Modell ebenfalls und meinte, diese erst nachher erhobenen Beträge wären dann gar keine Studiengebühren mehr, sondern "Beiträge".

Weil sie erst dann gezahlt werden, wenn ein Absolvent Geld zur Verfügung hat, wären diese nach dem Studium erhobene "Beiträge" potenziell weniger abschreckend als die bisherigen. Aufgrund der Bolognabürokratie können Studenten während des Studiums heute nämlich – anders als in den 1970er und 1980er Jahren - nichts oder nur sehr wenig dazuverdienen. Studienkredite, auf die Politiker in der Vergangenheit gerne als Lösung dieses Problems verwiesen, werden in der Praxis weitgehend ohne Rücksicht auf das Einkommen verzinst eingetrieben und nur dann gestundet, wenn der Schuldner nicht mehr gepfändet werden kann. Die mit Steuergeld gerettete Commerzbank verlangte den Studienkredit teilweise sogar schon vor dem Master-Abschluss zurück, sodass Studenten ihre Ausbildung mit einem Bachelor-Zertifikat abbrechen müssen.

Das bekannteste Land, in dem Gebühren faktisch nach dem Studium erhoben werden, ist England. Dort schießt man den Studenten die an die Universitäten zu zahlenden Beiträge über öffentliche Kredite vor, die erst dann verzinst zurückgezahlt werden müssen, wenn ein Student ein Jahreseinkommen über 21.000 Pfund erreicht. Eine Schwelle, die jedes Jahr mit der Inflationsrate steigt. Erreicht ein Absolvent auch nach 30 Jahren noch kein solches Einkommen, verjähren die Ansprüche.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/153241
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