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Juni 2010
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Pflichtleistungen und das Prinzip Hoffnung
Ein Landessozialgericht NRW lässt ALG II-Empfänger hoffen, während das Sparpaket Pflicht- zu Ermessensleistungen umwandelt. In Zeiten klammer Kassen also zu: Keine Leistungen.
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Und wo bleibt das Recht auf ein Konto?
Mit dem Pfändungsschutzkonto soll gewährleistet werden, dass auch diejenigen, bei denen Lohnpfändungen stattfinden, über ein funktionierendes Konto verfügen. Aber ein gesetzlicher Anspruch auf ein Konto im allgemeinen lässt weiter auf sich warten.
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