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30. März 2009 21:49
"Einschränkend ist hier aber im Einzelfall stets zu prüfen...
DubhMor
(mehr als 1000 Beiträge seit 13.06.02)
...ob sich der Anbieter des Links die strafrechtlich relevanten
Inhalte in ausreichender Form zu Eigen macht"
+++DISCLAIMER+++
Dies ist keine Rechtsberatung! Für eine rechtsberatung befragen Sie
bitte einen Anwalt Ihres Vertrauens
+++END DISCLAIMER+++
Der Satz unmittelbar nach dem "WORLD WIDE WEB"-Verlinkungs-Unsinn
relativiert ihn gleich wieder. Keine Ahnung warum bei den ganzen
reißerischen Artikeln gerade dieser Satz weggelassen wurde.
Es reicht also nach wie vor der Satz:
"Hiermit distanziere ich mich, als Domaininhaber(in), ausdrücklich
von allen Inhalten die in Seiten zu finden sind, die auf dieser
Homepage gelinkt werden und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.
Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten
Links."
Man könnte es noch erweitern um "...und für alle Seiten die durch
diese Links mittelbar oder unmittelbar erreichbar sind."
Damit sollten dann IMHO alle Spatzen gefangen sein.
Aber Hauptsache man wird gelesen. Twister, von Dir bin ich bessere
Recherchen gewohnt... schade drum...
D.M.

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