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Gewaltfreier Inlandsextremismus im Visier

Florian Rötzer 25.11.2001

Der Innenausschuss des Bundestags will die Gunst der Stunde nutzen und das Antiterrorpaket II von Schily noch verschärfen

Der Innenausschuss des Bundesrats will angeblich das Antiterrorpaket II des Bundesinnenministers verschärfen. Es sollen die Befugnisse der Geheimdienste erweitert werden, aber auch derjenige Personenkreis, der unter der Definition des Terrorismus überwacht und verfolgt werden kann. Am Anfang Dezember steht ebenfalls die Entscheidung über die Definition des Terrorismus auf der Ebene der EU an. Während man auf der EU-Ebene den Begriff des Terrorismus zumindest so einengen will, dass normale Straftaten wie Gewalttätigkeiten, die am Rande von Demonstrationen geschehen, nicht darunter fallen, scheinen die deutschen Innenminister die günstige Gelegenheit erst einmal nutzen zu wollen.

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Die Empfehlungen der Innenminister, denen sich, wie die [extern] Süddeutsche Zeitung am Samstag mutmaßte, auch das Plenum des Bundesrats anschließen dürfte, ließen den mühsam zwischen Bundesinnenministerium und den Gründen ausgehandelten Kompromiss erst einmal scheitern, wenn nicht noch eine Lösung gefunden wird. Neben dem Ausbau der Befugnisse des Geheimdienstes, wie dies schon länger etwa von Bayern gefordert wird, ist vornehmlich die Erweiterung des unter dem Begriff des Terrorismus fallenden Personenkreises bedenklich: "Im Kern geht es dem Bundesrat darum, aus einem Gesetzespaket, das in erster Linie der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus dienen soll, ein Gesetz zur Bekämpfung aller Extremisten zu machen - auch dann, wenn diese gewaltfrei agieren."

Deutlich wird dabei, dass es den Sicherheitspolitikern, die derzeit um die weitestgehende Einschränkung der Verfassungsrechte und den weitestgehenden Ausbau der Überwachung konkurrieren, längst nicht mehr um die Bekämpfung des "internationalen Terrorismus" geht, der für die Terroranschläge vom 11.9. verantwortlich ist. Im Windschatten des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus besteht mehr und mehr die Gefahr, oppositionelle Gruppen als Terroristen überwachen, verfolgen und bestrafen zu können. So sollen die erweiterten Befugnisse zur Beobachtung nicht nur, wie dies noch das Antiterrorpaket II vorgesehen hatte, für das Bundesamt für Verfassungsschutz und den gewaltbereiten Auslandsextremismus gelten, sondern auch für alle Landesämter und für alle Fälle "gewaltfreien Inlandsextremismus".

Wenn die vom Innenausschuss geplanten Veränderungen den bayerischen Vorlagen entsprechen, dann besteht auch die Gefahr, dass bei der Abschiebung oder der Auslieferung von Terrorismusverdächtigen jeder Schutz für die Betroffenen verloren geht. "Wir wollen ausländische Extremisten künftig bereits bei Terrorismusverdacht ausweisen", so der bayerische Innenminister Beckstein. "Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre unverständliche Verweigerungshaltung gegenüber dieser wirksamen Initiative aufzugeben. Außerdem muss bei der Erteilung von Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen die Einreise bei Terrorismus- und Extremismusverdacht versagt werden. Weiter soll klargestellt werden, dass Terroristen weder eine Anerkennung als politisch Verfolgte noch Abschiebungsschutz erhalten." Weiter heißt es in der Bekanntmachung der bayerischen Regierung vom 20.11.: "Es muss klargestellt werden, dass Terroristen keinen Abschiebungsschutz als politisch Verfolgte erhalten. Außerdem muss durch den Gesetzgeber klargestellt werden, dass weder Grundgesetz noch Genfer Flüchtlingskonvention in einem solchen Fall Schutz gewähren." Damit könnten Verdächtige, also keineswegs überführte Terroristen auch in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Verfolgung droht, sowie in Länder wie die USA abgeschoben werden, in denen es die Todesstrafe gibt. Überdies könnten sie auch vor Militärgerichte kommen, wie sie Präsident Bush jüngst durch eine Executive Order für ausländische Terroristen einrichten will. Sie gewähren kein rechtsstaatliches Verfahren und berauben den Angeklagten bestimmter Grundrechte.

Die spanische Regierung hat am Freitag angekündigt, dass man die neun mutmaßlichen Mitglieder der al-Qaida-Orgnaisation, die vor kurzem festgenommen worden sind, nicht in die USA ausliefern wird, solange die US-Regierung nicht versichert, dass sie nicht zur Todesstrafe verurteilt werden oder vor ein Militärgericht kommen. Die USA müssten, selbst wenn die Festgenommenen beschuldigt würden, an den Anschlägen vom 11.9. beteilig gewesen zu sein, nach spanischem Recht verurteilt werden. In Spanien gibt es wie in allen EU-Ländern nicht die Todesstrafe.

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Der Begriff "gewaltfreier Inlandsextremismus" kann viel umfassen, möglicherweise auch schon Blockaden oder Demonstrationen von Gruppen, die gegen etwas protestieren wollen. Die Gefahr besteht ganz offensichtlich, dass über den angeblichen Kampf gegen Terrorismus die dafür geschärften Waffen relativ einfach auch auf Oppositionsgruppen angewendet werden können. Wenn dann auch noch Gewaltausübung oder Gewaltbereitschaft gar nicht mehr notwendig sind, könnte durch solche überschießenden Maßnahmen der gegenwärtig kaum widersprochenen Law-and-Order-Politik langfristig das politisch-demokratische Leben gelähmt werden. Sollten sich Parlament und Bundesrat über das Sicherheitspaket nicht einig werden, was zu hoffen wäre, dann könnte womöglich der Zeitfaktor eine mäßigende Rolle spielen, was wieder zu einer angemesseneren Balance zwischen Sicherheit und demokratischen Bürgerrechten führen könnte.

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