Bankenriese des Drogenhandels beschuldigt
Peter Riedlberger 12.12.2001
Amerikanische Richterin fällt wichtige Grundsatzentscheidung für den (Online-)Journalismus
Journalisten genießen in allen rechtsstaatlichen Ländern besonderen rechtlichen Schutz. In Amerika ist die Presse seit dem Musterfall New York Times vs.
Sullivan weitgehend immun gegen Verleumdungsklagen. Diese Entscheidung stützt sich auf das erste Amendment (Pressefreiheit). Die entscheidende Frage lautet dabei aber stets:
Wann ist ein Journalist ein Journalist?).
Folgender Fall kam vor Gericht: Die private, politisch links stehende Website
Narconews.com berichtet seit letztem Jahr über den "Drogenkrieg", d. h. das massive US-amerikanische Eingreifen in Südamerika zum Zwecke der Drogenbekämpfung. In diesem Kontext beschuldigte Narconews.com vor einem Jahr den damaligen Präsidenten des mexikanischen Bankenriesens
Banamex des Drogenhandels - und wurde dafür prompt verklagt wegen Verleumdung.
Diese Klage wurde nun vom New York State Supreme Court abgewiesen. Genauso interessant wie der eigentliche Fall ist, wie darüber berichtet wurde:
Wired schrieb z. B.:
Internetjournalismus steht mit Print-, Radio- und Fernsehnachrichten gleich, wenn es um den speziellen Presseschutz gegen Verleumdungsklagen geht. ... Das Gericht entschied, dass Internetjournalisten, die über Themen öffentlicher Bedeutung berichten, ganz wie ihre Kollegen bei anderen Medien nur dann wegen Verleumdung verurteilt werden können, wenn ihre Aktionen als bösartig bewertet werden.
Und die
EFF ist stolz:
Der oberste Gerichtshof von New York schloss sich heute der Meinung der Electronic Frontier Foundation an, dass Internetjournalisten denselben Schutz durch das erste Amendment besitzen wie Offline-Journalisten.
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Aber wenn man sich ein Interview mit Al Giordano, dem Betreiber von Narconews.com auf
Indymedia durchliest, das auch mehrere Zitate aus dem Urteil enthält, wird klar, dass Wired und EFF etwas anderes in das Urteil hineinlesen, als wirklich drinnen steht.
Die Richterin Paula Omansky hatte sich die Texte von Narconews.com sehr genau angesehen und auf Grundlage dieser Texte entschieden, dass dies ein echtes Presseerzeugnis ist, in dem Berichterstattung stattfindet. Das Medium, in dem die Berichterstattung stattfand, war ihr egal. Diese Entscheidung ist deswegen um so mehr zu begrüßen - denn hier wurde nicht groß nach Online oder Offline differenziert, sondern nach dem Content entschieden. Es gibt also keinen pauschalen Schutz für jeden, der sich als Internetjournalist bezeichnet oder für jeden, der irgendwie im Internet über Themen öffentlicher Bedeutung schreibt.
Das wirklich wichtige an dem Urteil ist nicht, dass Online-Journalisten geschützt werden - geschützt sind vielmehr "echte" Journalisten, ob Online oder Offline. Der springende Punkt ist, dass der Privatmann Al Giordano, hinter dem kein riesiger Verlag steht, vollen Presseschutz als Journalist erhielt. Dies wäre in der netzlosen Zeit unmöglich gewesen, denn er hätte z. B. mit einer selbst-fotokopierten Broschüre kaum das Publikum erreicht, um arbeiten zu können und wäre keiner Bank eine Klage wert gewesen. Al Giordano sagt, dass diese Entscheidung das rechtliche Monopol der (amerikanischen) kommerziellen Presse auf das erste Amendment gebrochen habe. Dies ist eine wesentlich sinnigere Interpretation.