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Wirrwarr um nordrhein-westfälische Sperrverfügung

Christiane Schulzki-Haddouti 27.03.2002

Ärger wegen eines nicht autorisierten Tonbandmitschnitts einer Arbeitskreis-Sitzung zur Sperre von Nazi-Sites

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Die [extern] Bezirksregierung Düsseldorf und Regierungsdirektor Jürgen Büssow schaffen es nicht, aus den Schlagzeilen zu bleiben. Büssow will rechtsextreme Websites im deutschen Teil des Internets unzugänglich machen. Seit Monaten lässt die Kritik an seinem Vorgehen nicht nach. Nun droht ihm auch noch Ärger wegen eines offenbar nicht autorisierten Tonbandmitschnitts einer Arbeitskreis-Sitzung. Dabei könnte der Mitschnitt Aufschluss über die Beschlusslage geben.

Am 19. Dezember hatte sich der Arbeitskreis "Sperrung durch Access-Provider nach dem Mediendienstestaatsvertrag" getroffen, um verschiedene Vorgehensweisen zu erörtern. Anwesend waren neben Vertretern der Bezirksregierung auch Vertreter des Provider-Lobbyverbandes Eco Forum sowie der Provider AOL, T-Online und ISIS, aber auch einige Rechtsexperten wie etwa Thomas Hoeren von der Universität Münster.

Laut Beschluss-Protokoll wurden die Provider aufgefordert, die Angebote nazi-lauck-nsdapao.com, stormfront.org und front14.org mit einer DNS-Sperrung zu sperren. Letztere war jedoch schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr online. Auch sollen die Universität Dortmund gemeinsam mit der IntraNet GmbH, der webwasher.com AG und der BOCATEL GmbH & Co. KG bis zum 30. April in einem [extern] Pilotprojekt verschiedene technische Sperrmöglichkeiten ausgetesten. Noch gibt es keine [extern] Ergebnisse.

Laut Beschluss-Protokoll strebten die Teilnehmer "eine von den Access-Providern selbstregulierte Situation, die durch ein geeignetes Verfahren technisch untermauert werden soll" an. Doch aus der angestrebten Selbstregulierung wurde zum Erstaunen und Entsetzen der Provider im Nachgang ein Verwaltungsverfahren.

Widersprüchliche Signale

Das Ergebnis der Sitzung war laut Harald Summa von Eco "konfus", weswegen Eco noch einmal nachhakte und erfuhr, dass die Bezirksregierung zwar nicht auf den Bescheid, aber auf die Rechtsbehelfsbelehrung verzichten wollte. Doch die telefonische Auskunft erwies sich als falsch: Letztendlich ging Anfang Februar der Bescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung an die Provider hinaus - und wurde dann auch gleich von Rechtsexperten [local] kontrovers diskutiert.

In der Pressemitteilung vom 11. März ließ die Bezirksregierung über den Ausgang der Sitzung verlauten: "Zum einen wurde ein Weglassen der Rechtsbehelfsbelehrung in den Raum gestellt, zum anderen wurde vorgeschlagen, einen vollständigen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen, wobei sich die Bezirksregierung zugleich dazu verpflichtete, etwaige Widersprüche keinesfalls vor dem 30.4.2002 zu entscheiden".

Was wurde nun auf der Sitzung tatsächlich beschlossen? Für die Provider stellt sich das Ganze mittlerweile als "kunterbuntes Durcheinander" dar. Ein Wortprotokoll könnte darüber Auskunft geben.

Das Wortprotokoll existiert offenbar - doch eigentlich auch wiederum nicht: Während der Sitzung merkten die Teilnehmer, dass offenbar tatsächlich ein Tonbandmitschnitt für ein Wortprotokoll angefertigt wurde. Rechtsprofessor Thomas Hoeren sprach sich allerdings dagegen ausdrücklich aus und bestand mit dem Hinweis auf den Datenschutz auf der Vernichtung der Bänder.

Dennoch versandte die Bezirksregierung am 21. März ein Schreiben, mit dem sie das Beschlussprotokoll versandte und die Einsicht in das "vollständige Wortprotokoll" anbot. Wie jedoch konnte dieses zustande gekommen sein? Wohl nur mit Hilfe der Tonbänder.

Eco wollte nun das Angebot, in das Wortprotokoll Einsicht zu nehmen, annehmen - doch es wurde ohne Begründung abgelehnt. Gegenüber Telepolis sah die Pressestelle jedoch für die Einsicht kein Problem.

Die Bezirksregierung befindet sich jedenfalls in einem Dilemma: In der Pressemitteilung vom 11. März beklagte die Bezirksregierung den "Versuch auf die Verwaltung mittels irreführender und unzutreffender Pressemitteilungen Druck auszuüben". Um die Unklarheiten darüber zu beseitigen, was eigentlich am 19. Dezember beschlossen wurde, müsste sie das Wortprotokoll veröffentlichen. Doch damit würde sie sich ebenfalls in die Nesseln des Datenschutzes setzen.

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Kommentare lesen
Das ist leider ein neuerdings ziemlich oft zu beobachtendes Phänomen :-( (as2 27.3.2002 23:06)
Gewaltenteilung?! (device0 27.3.2002 22:03)
Punkt 3 gefällt mir besonders (B. Eckstein 27.3.2002 20:12)
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