Frankreich: Esso verklagt Greenpeace-Site
Nathalie Roller 04.07.2002
Markenrecht versus Meinungsfreiheit
Die französische Filiale des amerikanischen Unternehmens
ExxonMobil will mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Greenpeacesite
StopESSO und deren Verwendung einer satirischen Umwandlung des Markenlogos in "E$$O" vorgehen. Das endgültige Urteil fällt nächsten Montag. Ab da könnte die Parodie des Markenlogos Greenpeace Frankreich und dem Host, Internet Fr., die stolze Summe von 80.000 Euro pro Tag der Onlineverfügbarkeit kosten. Die international angelegte Greenpeacekampagne, welche die Öffentlichkeit über die "perverse Strategie" des Ölmultis bei der "Umgehung des Kyoto-Protokolls zum Treibhauseffekt" informieren soll, wurde ausgerechnet in Frankreich verklagt, weil hier das Markenrecht keine Parodien zulässt.
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"Weder in Großbritannien noch den USA hätte Esso die geringste Chance gehabt, mit dieser Klage durchzukommen", wie die Greenpeace-Mitarbeiterin Laetitia de Marez im Telepolisgespräch erklärt. Denn die französische Jurisprudenz hat bereits einen Präzedenzfall zu bieten, bei dem der Markenschutz das Grundrecht auf die freie Meinungsäußerung überwiegt: Beim Fall Danone vor ziemlich genau einem Jahr hatte ein Richter des Pariser Tribunals erster Instanz (TGI) befunden, dass "grafische Freiheit ein Luxus" sei, wenn es um die satirische Verfremdung von Markenlogos gehe (
Grafische Freiheit ist ein Luxus). Ein Urteil, das die Esso-Anwälte ganz besonders interessiert haben dürfte.
"Weder das Recht auf Informationsfreiheit, noch das Recht auf freie Meinungsäußerung kann die inkriminierte betrügerische Nachahmung, die illegale Imitation und den Schaden, der somit dem Recht Essos auf seine nominativen und semi-figurativen Marken zugefügt wurde, (...) rechtfertigen", kann man in der
TGI-Vorladung lesen. Die grafische Verfremdung sei nicht von Nöten, um den Standpunkt der Umweltschutzorganisation darzustellen, und würde die Konsumenten in die Irre führen. Man befürchtet, dass die Greenpeacesite mit dem offiziellen Internetauftritt von Esso verwechselt werden könnte.
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Da hält man die Konsumenten wirklich für ausgesprochene Dummköpfe, die nicht zwischen der Parodie und dem Original unterscheiden können. Die Schlacht wird auf dem Gebiet des Markenrechts geschlagen, weil die Esso-Anwälte eine Debatte zum Inhalt unserer Klimakampagne um jeden Preis vermeiden möchten. Außerdem würde das dann in den Bereich des Autorenrechts fallen, mit dem wir kommenden Montag zu argumentieren versuchen werden.
Laetitia de Marez
Doch die Vorladung hat nicht nur die "illegale Imitation" des Essologos zum Inhalt, sondern erwähnt auch den Umstand, dass "die Marke Esso im Quellcode der Site www.greenpeace.fr erscheint, was es dieser Site erlaubt, bei einer Suchmaschinenanfrage, die auf "ESSO France" lautet, an dritter Stelle aufzuscheinen". Der Ölmulti verlangt, dass auch Wortkombinationen wie STOP ESSO oder STOP E$$O aus dem Quellcode entfernt werden und droht auch hier mit einer Geldstrafe von 80 000 Euro pro Tag.
Bei Greenpeace denkt man allerdings, dass zumindest dieser Punkt der Klage bei der Verhandlung am 8.Juli nicht aufrechtzuerhalten sein wird: "Das käme ja schlichtweg einer Zensur gleich! Da könnten wir nicht einmal mehr das unverfremdete Wort Esso auf unserer Site verwenden. Ich denke, die Esso-Anwälte werden diesen Punkt wohl zurückziehen müssen, denn ansonsten ist es mit der Meinungsfreiheit im französischen Internet aus und vorbei", wundert sich der Webmaster der Greenpeace-Site, Pierre-Emmanuel Rouzineau.
Dieser neue Fall von elektronischem "Markenschutz à la Française" hat bereits die Verteidiger der Meinungsfreiheit im Netz auf den Plan gerufen, was sich auch dem Umstand verdankt, dass der Provider
Internet.fr in der Vorladung der "Komplizenschaft bei der betrügerischen Nachahmung " bezichtigt und ebenfalls von der erklecklichen Geldstrafe bedroht wird. Und das, obwohl in Frankreich Provider für die Inhalte ihrer Kunden erst dann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie möglichen gerichtlichen Anweisungen nicht Folge leisten, wie der "Verein für ein solidarisches Internet" (IRIS)
anmerkt. Da das Urteil erst kommenden Montag fällt, "besteht kein Anlass, so wie es Esso getan hat, einen Hostingservice a priori als Komplizenschaft zu verstehen".
Bei Greenpeace hofft man, den Richter doch noch vom Wert des Rechtes auf die freie Meinungsäußerung überzeugen zu können: "Die Chancen stehen 50:50. Ansonsten werden wir höchstwahrscheinlich in Berufung gehen", erklärt der Webmaster.