Der Mensch auch als Tier geschützt
Harald Neuber 24.07.2002
Das Europäische Patentamt hat der Universität Edinburgh nach drei Jahren das umstrittene Patent auf embryonale Stammzellen wieder entzogen
Jedes Jahr erteilt das Europäische Patentamt (
EPA) rund 400 Genpatente. In der Regel werden sowohl die Anträge wie auch die Zulassungen von mehreren Experten geprüft. So auch bei einem Antrag der
Universität Edinburgh im Jahr 1999. Die Wissenschaftler wollten sich die Verwertungsrechte an Stammzellen zu industriellen, sprich kommerziellen Zwecken sichern. Die drei mit der Durchsicht des Antrages betrauten Prüfer scheinen jedoch einen schlechten Tag gehabt zu haben: Sie übersahen, dass sich das zu erteilende Patent nicht nur auf pflanzliche, sondern auch auf tierische Stammzellen bezog. Doch damit nicht genug der Komplikationen, denn auch embryonale Stammzellen wurden mal eben mitpatentiert und nach dem englischen Sprachgebrauch schließt die Definition "tierisch" den Menschen gleich mit ein (
Europäisches Patentamt gewährt versehentlich ein Patent, das auch gentechnische Veränderungen am Menschen umfasst).
Auf die prompte Klage von insgesamt 14 europäische Parteien hin, unter anderem aus Deutschland, Italien und den Niederlanden, korrigierte das in München ansässige EPA die 1999er Entscheidung am heutigen Mittwoch. Die Freude war auf der Seite einer Vielzahl von Parteien, Institutionen und Organisationen. Die deutsche SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin etwa zeigte sich hochzufrieden und sah den Einspruch im Gespräch mit dem Inforadio Berlin-Brandenburg als "voll durchgegangen". Auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Böhmer, erklärte, wenn auch mit Abstrich: "Auf die Züchtung von menschlichen (!) embryonalen Stammzellen darf es kein Patent geben." Zufrieden zeigten sich auch andere Parteien, Umweltschutzorganisationen und medizinische Verbände.
Künftig, so die
Entscheidung des Münchner Amtes, dürfen keine embryonalen Stammzellen mehr patentiert werden, denn dies würde die Züchtung genetisch veränderter Lebewesen ermöglichen. Gleich in zwei Punkten wurde das "Edinburgh-Patent" damit wieder eingeschränkt. Die Forscher werden sich fortan nicht nur auf sogenannte adulte Stammzellen beschränken, sondern auch von tierischem embryonalen Material Abstand nehmen müssen. Nach Einschätzung von Herta Däubler-Gmelin ist die medizinische Forschung damit jedoch in keiner Weise beeinträchtigt.
Die Korrektur des drei Jahre alten Skandalpatentes wurde durch die Hintertür möglich. Nicht das Patent selber wurde direkt korrigiert, vielmehr erklärte man es rückwirkend als unvereinbar mit den Bestimmungen des "Europäischen Patentübereinkommen" (
Europäisches Patentamt gibt Patentierung von Pflanzen und Tieren frei). Dass dies nicht nur technische, sondern auch ethische Aspekte mit einschließt, sah die Umweltschutzorganisation
Greenpeace wiederum als entscheidenden Sieg im Rechtsstreit mit den schottischen Forschern. Die Sprecherin der Organisation, Carmen Ulmen, sah in der Münchner Entscheidung ein Präzedenzfall für künftige Anträge, die sich auf menschliche Stammzellen erstrecken. Schließlich, so Ulmen, lägen beim EPA bereits "Dutzende Anträge auf Halde" (
Neue Vorwürfe von Greenpeace an das Europäische Patentamt). Nötig ist es nach Meinung von Greenpeace ferner, alle bereits erteilten Patente unter dem Gesichtspunkt der heutigen Münchner Entscheidung zu überarbeiten. Patente auf Embryonen, Teile des menschlichen Körpers, sonstige Lebewesen und ihre Patente müssten uneingeschränkt verboten werden.
Die Sieger jubelten heute laut, doch droht die Frage in den Hintergrund zu rücken, wer eigentlich Interesse an den vorläufig verbotenen Patenten auf embryonale Stammzellen hat. Ein Blick auf die Kooperationspartner der Universität von Edinburgh gibt Aufschluss. Hier findet sich der Name des auf die Züchtung menschlicher Stammzellen spezialisierten australischen Konzerns "Stem Cell Sciences" (SCS) (
Greenpeace entdeckt wieder einen Patentantrag, der auch menschliche Embryonen umfasst). Der sonst so hochgelobten Public-Private-Partnership zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Unternehmen bekommt hier eine ganz eigene Perspektive: Unter dem Druck der ökonomischen Konkurrenz drohen ethische Standards von wirtschaftlichen Interessen eingeholt zu werden. Dieser Trend wird sich wohl in dem Maße verstärken, wie sich der Staat aus seiner Pflicht zurückzieht und der private Partner an Oberhand gewinnt. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass die Patent anmeldende Universität in Großbritannien liegt, wo die Privatisierung des Bildungssystems im europäischen Vergleich schon recht fortgeschritten ist.
Alles also nur Abwehrkämpfe? Nach Meinung des Gentechnik-Experten von Greenpeace, Christoph Then, wird es für die Industrie künftig zumindest schwieriger werden, vergleichbare Patente durchzusetzen. Ausgeschlossen sei dies jedoch noch immer nicht. Deswegen müsse das Europäische Patenrecht so geändert werden, dass die Patentierung von Lebewesen und Genen grundsätzlich ausgeschlossen ist.