Erweiterte Suche
Home
Politik
-Stasi 2.0
-Meinung
-[Copyright]
-Ökonomie
-USA
-Lateinamerika
-Orient
-Irak
-Politik & Wirtschaft
Wissenschaft
Energie & Klima
Kultur
Medien
Magazin
Anzeige
__magazin__

Warum eine Matrix bauen?

Und warum Sie sich in einer befinden könnten
__umfrage__

Klimamüdigkeit

Wird die angekündigte Klimaerwärmung mit ihren Folgen mittlerweile zu wenig ernst genommen?

Lizenz auf Wissen

Brigitte Zarzer 16.09.2002

"Für jedes Vorlesen 5 Euro" - Mit "Shrinkwrap Agreement" versehene Bücher verbieten dem Leser die Weitergabe von Information an Dritte

Das Lizenz-Wesen treibt zuweilen seltsame Blüten. So erhalten Ärzte neuerdings die "Geriatric Pharmaceutical Care Guidelines 2002", ein Werbegeschenk der amerikanischen Pharmafirma [extern] Omnicare, in einer ganz besonderen Verpackung. Denn wer das eingeschweißte Buch auspacken will, soll gleichzeitig eine außen aufgedruckte Lizenz anerkennen. Diese verbietet den Verleih des Buches und auch die Weitergabe von Informationen daraus.

download   

Verärgert wandte sich ein Mediziner daraufhin an den englischsprachigen IT-News-Channel [extern] InfoWorld, dessen Redakteure diese Angelegenheit genauer unter die Lupe nahmen. Laut der aufgedruckten Lizenz bleibt das Buch Eigentum des pharmazeutischen Unternehmens. Die Lizenz ist demnach nicht auf Dritte übertragbar und soll sofort verfallen, wenn der Empfänger nicht mehr Kunde des Pharma-Unternehmens ist. Das Problem: Der Empfänger war bislang gar nicht Kunde des Unternehmens. Auch die Kollegen des Arztes, die ebenfalls diese Werbeschriften erhalten hatten, zählten nicht zum Kundenkreis.

Bisher kannte man solche Shrinkwrap Agreements nur aus dem Software-Bereich. Eine Übertragung auf Bücher scheint ziemlich absurd. So kommentierte eine deutschsprachige [extern] Mailinglist die Angelegenheit mit Sarkasmus: "Interessant ist die Frage, ob man mit solchen Lizenzen auf Kinderbücher nicht Kohle machen kann: Für jedes Vorlesen 5 Euro oder so?"

Shrinkwrap Lizenzen sorgten bereits im IT-Bereich für Diskussionen. Im wesentlichen werden sie durch das umstrittene Software-Lizenzgesetzes [extern] UCITA Uniform Computer Information Transaction Act) abgedeckt. UCITA war Ende der 90er-Jahre in den USA entworfen worden, um auf Bundesstaaten-Ebene eine einheitliche gesetzliche Grundlage für den Handel mit digitalen Informationen zu schaffen und eventuelle Lücken, die in Verträgen zwischen Herstellern und Kunden auftreten, durch Standard-Regeln zu schließen. Das Gesetz regelt zum Beispiel, wie ein Hersteller von Computer-Programmen seine Lizenzbedingungen gestalten darf oder wer für Schäden haftet, die bei der Verwendung eines Programms entstehen. UCITA ist allerdings bis dato lediglich in den US-Bundesstaaten Maryland und Virginia tatsächlich in Kraft getreten. Kritik daran gab es nämlich nicht nur von Seiten der Open-Source-Gemeinde und Verbraucherschützern sondern auch von der Federal Trade Commission ([extern] FTC). Hauptkritikpunkt: Software und IT-Dienstleistungen würden explizit vom gewöhnlichen Handelsrecht ausgenommen werden. Das würde sie beispielsweise davon entbinden, Bugs in Programmen zu beseitigen oder bestimmte Garantiefälle anzunehmen. Das Gesetz sieht außerdem für die Hersteller weitreichende Mitspracherechte beim Weiterverkauf von Software vor, die sogenannten Shrinkwrap- oder Clickwrap-Lizenzen würden rechtlich anerkannt.

Ob der jüngste Vorstoß des Pharma-Unternehmens Omnicare rechtlich überhaupt halten würde, darf bezweifelt werden, zumal erst unlängst bekannt wurde, dass UCITA in wesentlichen Teilen geändert und [extern] nachgebessert werden soll. Der Autor des InfoWorld-Kommentars hatte für Omnicare nur ein Kopfschütteln übrig und warf die nicht unberechtigte [extern] Frage auf, ob sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen "Urheberrecht" breit macht, wie man sie bisher nur aus der Unterhaltungs- und Software-Industrie kannte?

Social Bookmarks: Mister Wong Yigg Oneview Folkd Delicious Digg

Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13217/1.html

artikel drucken artikel versenden
 
__aktuell__

Mammutkacke

Neue Enthüllungen aus der JVA Stammheim

Die, die mit der Kamera spielen

__topforum__

WHO: Alle Impfstoffe gegen Schweinegrippe sind sicher

Die Persönlichkeit von Männern soll konsistenter als die von Frauen sein

Wenn der Taser kommt

Sinkt die CO2-Aufnahme der Meere und der terrestrischen Biosysteme?

12.000 Euro Geldstrafe für falsche Gutachten

In Bayern tobt der Kampf ums Rauchverbot

 
Kommentare lesen
Aufbewahrungsfrist ade: neuer § 241a BGB (Andreas_SL 17.9.2002 16:08)
6 Monate? (Nosmo King 17.9.2002 14:40)
hihi! (nt) (heldhelm 17.9.2002 3:20)
mehr...
 
   
 Copyright © Heise Zeitschriften Verlag Datenschutzhinweis Mediadaten Impressum Kontakt