Freispruch auf der ganzen Linie
Peter Nowak 10.10.2002
Weil man ihm die Tat nicht nachweisen konnte und der Server des World-Economic-Forum nicht gesichert war, wurde der angebliche "Polit-Hacker von Bern" freigesprochen
Mehr als eineinhalb Jahre nach der schlagzeilenträchtigen Festnahme des
Polit-Hackers von Bern wurde Anfang Oktober ein juristischer Schlussstrich unter diesen Fall gezogen. Der damals von Presse und Polizei als Polit-Hacker vorverurteilte Berner Informatiker David S. wurde nicht nur freigesprochen. Auch seine Gerichtskosten übernimmt die Staatskasse. Außerdem wurde ihm eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und den damit verbundenen Lohnausfall gewährt.
Dieser Freispruch auf der ganzen Linie ist eine Ohrfeige sowohl für die Schweizer Polizei als auch das Weltwirtschaftsforum (WEF). Gegen deren Treffen im mondänen Davos gingen Ende Januar 2001 Tausende Globalisierungskritiker aus der Schweiz, Österreich und Deutschland auf die Strasse. Schon vor dem Treffen war es Hackern gelungen, in den
WEF-Server einzudringen und eine große Menge persönlicher Daten der Teilnehmer, einschließlich Konto- und Handynummern, zu kopieren. Diese Daten wurden auf einer CD der
Schweizer Sonntagszeitung zugespielt (
Weltwirtschaftsforums-Hack war Spaziergang durch offenes Scheunentor).
Eine Gruppe mit dem in Anlehnung an einen
US-Bestseller gewählten Phantasienamen "Virtual Monkey-Wrench" bekannte sich in einem
Interview zu ihrer Aktion im Geiste von "Anarchismus und Hacker-Ethik". Daher war der Triumph der Justiz groß, als sie am 23.Februar 2001 die Festnahme von David S. melden konnte.
Der sich selbst als globalisierungskritisch bezeichnende Mann bestritt vor Gericht nicht, die WEF-Internetseite besucht zu haben. Allerdings habe er persönlich keine Daten heruntergeladen. Auch die inkriminierte Diskette mit den persönlichen Daten habe er sich auf seinen Computer angesehen. Allerdings habe er die von Freunden erhalten. Diese Einlassung konnte die Anklage nicht widerlegen.
In der Freispruchsbegründung gab es noch eine Ohrfeige für das WEF. Das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem sei laut Gesetz nur strafbar, wenn das System gegen einen Zugriff besonders gesichert ist. Das aber sei bei der WEF-Internetseite nicht der Fall gewesen. Die Datenbank habe man durch einen offenen Port mit dem Kürzel "sa" für Systemadministrator und dem Druck auf die Returntaste betreten können. Bewegungen der Datenbank seien nicht aufgezeichnet worden. In einer Erklärung beteuerte WEF-Direktor André Schneider nach dem Urteil, dass man das Sicherheitssystem der Datenbank längst grundlegend verbessert habe.
Damit der Justiz solche Fahndungspannen in Zukunft erspart bleiben, kündigte der freigesprochene Informatiker David S. an, einen Teil seiner Entschädigung einer "Stiftung zur Förderung der Informatikkenntnisse bei Untersuchungsrichtern" zur Verfügung zu stellen. Wie heißt es doch so schön: Wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht zu sorgen.