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Ein abgeschlossener Kinderspielplatz im Internet

Florian Rötzer 16.11.2002

Ein nun dem US-Präsidenten vorliegendes Gesetz will eine kontrollierte kid.us-Domain einführen, um den Kindern (und Eltern) einen sicheren und sauberen Ort zur Verfügung zu stellen

Die Welt ist unsicher, vor allem für Kinder. In den USA wird allerdings weniger die Gewalt als gefährlich für deren unschuldige Seelen gehalten, sondern eher schon die Sexualität. Den Kampf dagegen führt die US-Regierung der kriegsbereiten Nation nicht nur mit strengen Gesetzen im wirklichen Leben ([local] Gefährliche Doktorspiele), sondern auch im Internet. Jetzt haben Senat und Repräsentantenhaus ein Gesetz gebilligt, das eine geschützte Zone für Kinder im Internet schaffen soll und nur noch von Präsident Buch unterzeichnet werden muss, um in Kraft zu treten.

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Entscheidend zu einer Politisierung mancher Netizen beigetragen hatte seiner Zeit, als das Web gerade erst von Wirtschaft und Politik wirklich entdeckt wurde, der berüchtigte Communications Decency Act (CDA), der Unsittliches online schlicht verbieten wollte ([local] Der Communication Decency Act wurde aufgehoben). 1997 scheiterte der CDA allerdings am Supreme Court ([local] Der oberste Gerichtshof der USA weist den CDA als verfassungswidrig zurück). Der nächste Schritt war der Child Online Protection Act (COPA) im Jahr 1998 ([local] Das Comeback des Communications Decency Act). Von Clinton bereits unterzeichnet, ist er zunächst wieder als verfassungswidrig abgelehnt worden ([local] CDA II gescheitert). Der Oberste Gerichtshof hat ihn aber in diesem Jahr an ein Berufungsgericht zurückgegeben. Die Sache ist also noch nicht endgültig entschieden. Auch im Fall des Children's Internet Protection Act (CIPA) steht die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch aus ([local] Weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie). Dabei geht es darum, ob öffentliche Bibliotheken per Gesetz gezwungen werden können, Filter zu installieren, wenn sie weiter finanzielle Zuwendungen vom Staat erhalten wollen.

Kontrollierte Sperrbezirke im Web als Lösung

Nachdem man mit den Versuchen, Sexualität und Pornografie aus dem Netz zu entfernen (vgl. auch [local] Es gibt einen Unterschied zwischen Simulation und Wirklichkeit) oder durch Filter zu verbergen, nicht sehr erfolgreich war, hatte der Initiator des Gesetzes, der demokratische Senator [extern] Byron Dorgan, den nicht ganz neuen Einfall, eine Art Sperrbezirk oder "cyber-sanctuary" für Kinder im Web einzuführen. Das schließt an ein gescheitertes Projekt an, bei dem erwogen wurde, eine Top Level Domain .kids über ein Gesetz einzuführen. In der dafür zuständigen ICANN ist über eine solche TLD zwar diskutiert, sie schließlich aber doch als zu problematisch verworfen worden ([local] US-Politiker wollen die .kids-Domain mit einem Gesetz durchsetzen). Problematisch war unter anderem, dass die USA damit auch dem gesamten Internet ihre Vorstellungen von Inhalten aufgezwungen hätte, die für Kinder als anstößig gelten sollen. Zudem hätte die ICANN, die eigentlich unabhängig sein soll, aber noch unter der Kuratel des US-Wirtschaftsministeriums steht, per amerikanischem Recht dazu gezwungen werden müssem. Das neue Gesetz umgeht diese Schwierigkeit, in dem lediglich eine Subdomain der Länderdomain .us für den durch eine virtuelle Mauer geschützten Spielplatz eingeführt werden soll.

Noch hängen aber auch andere amerikanische Vorschläge zur Säuberung und Parzellierung des Internet in der Luft. So hatte zu Beginn dieses Jahres die demokratische Senatorin Mary Landrieu mit dem [extern] Family Privacy Protection-Gesetz erneut den Vorschlag eingebracht, die Betreiber pornografischer Websites zu zwingen, nur noch eine eigens für sie von der ICANN einzurichtende Top Level Domain (TLD) zu benutzen ([local] Das Dot.Sex-Gesetz). Die Idee gab es freilich schon früher: [local] Dot-sex.

Vermutlich dürfte Präsident Bush den Dot Kids Implementation and Efficiency Act of 2002 unterzeichnen, mit dem von der National Telecommunications and Information Administration eine neue Internetdomain .kids.us eingeführt werden soll, um den Kindern unter 13 Jahren einen "geschützten Ort für Inhalte" anzubieten. Sie sollen ihnen und ihren Familien "positive Erfahrungen bei der Benutzung des Internet" vermitteln, weil die Kinder hier keinen anstößigen Inhalten ausgesetzt sind. "Das Internet ist ein erstaunliches Mittel", so Dorgan, "aber für Kinder kann es sich manchmal in einen beängstigenden oder gar gefährlichen Platz verwandeln. Kinder brauchen einen sicheren Platz, um in das Internet zu gehen."

Nur positive und wertvolle kindergerechte Inhalte im amerikanischen "Grünlichbezirk"

Jede Website, die sich unter der dot-kids-Domain registrieren lassen will, wird erst einmal überprüft, ob die Inhalte auch kindergerecht sind. Garantiert werden müsse, so Dorgan, dass die Online-Erfahrung in dem "Grünlichtbezirk" von Anfang bis Ende "fun" und altersgerecht sei. Daher werden die Websites auch immer wieder überprüft und sofort entfernt, wenn etwas Unpassendes auf ihnen auftaucht. Chat-Räume und Instant Messaging sind erst einmal verboten und sollen nur erlaubt werden, wenn ihre Sicherheit garantiert werden könne. Links, die aus .kid.us hinausführen, dürfen nicht gelegt werden. Die Mauer also soll auch keine Fenster haben.

Die Schwierigkeit dürfte vor allem darin bestehen, wie denn die inhaltlichen Kriterien ausgelegt werden. Für Minderjährige ungeeignet sollen alle Inhalte gelten, die eine durchschnittliche Person nach den gegenwärtig gesellschaftlichen Maßstäben für Minderjährige als ungeeignet empfindet, weil es lüsterne Interessen wecken oder dienen soll. Dazu gehören Inhalte, die auf "offenbar anstößige Weise" einen "wirklichen oder simulierten sexuellen Kontakt, einen wirklichen oder simulierten normalen oder perversen Geschlechtsakt oder eine anzügliches Zeigen der Genitalien oder der postpubertären weiblichen Brust zeigen. Geeignet seien auch Inhalte für Kinder nicht, denen als ganzen ein "ernsthafter, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Wert" fehlt. Damit ließe sich freilich viel aushebeln - nicht nur im Internet.

Alan Davidson vom Center for Democracy and Technology [extern] kritisiert, das Gesetz sei zwar gut gemeint, aber untauglich. Um den "Grünlichtbezirk" wirksam staatlich schützen zu wollen, sei eine aufwändige und teure Kontrolle notwendig. Das Geld dafür sollte man lieber für Erziehungsmaßnahmen ausgeben. Auch inhaltlich gäbe es Probleme, weil für Vierjährige andere Inhalte als für Zwölfjährige geeignet seien. Um sicher zu gehen, müsste man sich eher an den jüngeren Kindern orientieren, dann aber würde kids.us für die älteren uninteressant sein. Und letztlich würde damit auch eine der zentralen Internettechniken missbraucht, da die Domainnamen für stabile Verbindungen, nicht für politische Zwecke eingeführt worden seien. Die gesetzlich eingeführte Domain "öffnet die Türe für andere Verwendungen der Domainnamen, die schließlich die Entwicklung des Internet behindern könnten". Tatsächlich ließen sich viele Möglichkeiten und Motive erkennen, wie man das Internet durch virtuelle Territorien fragmentieren und durch das Einziehen von Grenzen renationalisieren könnte.

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Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13622/1.html

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