Stellungnahme der Dresdner Bank
17.10.2003
"Mobbing wegen missliebiger Internetseite"
Seit dem Erscheinen des Artikels vom 15. Oktober haben wir einige Mails und Briefe von empörten Lesern erhalten. Würden die in diesem Artikel aufgestellten Behauptungen den Tatsachen entsprechen, wären wir ebenso irritiert und empört. Wir können daher die Reaktion der Leser sehr gut nachvollziehen. Jeder engagierte Bürger mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn würde dies ebenso empfinden. Aus diesen Reaktionen schließen wir, dass die Leser davon ausgehen, dass dieser Beitrag von dem Autor gründlich recherchiert worden sei. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Artikel gibt nur die Darstellung unseres Mitarbeiters mit dem Pseudonym Dante wieder. Leider wurden wir als Arbeitgeber vorab nicht um eine Stellungnahme gebeten. Der Autor hat damit seine journalistische Sorgfaltspflicht grob verletzt. Wir wollen ihm nicht unterstellen, dass er sich von dem Mitarbeiter instrumentalisieren ließ, aber es bleibt festzuhalten, dass er die unhaltbaren Behauptungen unseres Mitarbeiters - ohne mit uns gesprochen zu haben - unkritisch übernommen und hier im Internet verbreitet hat.
Wir reagieren deshalb so heftig auf diesen Artikel, weil die Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren und allen Prinzipien widersprechen, die wir im Rahmen eines wertschätzenden Umgangs mit unseren Mitarbeitern - auch unter schwierigen Bedingungen - für unser Haus aufgestellt haben und anwenden.
Aufgrund unserer Verschwiegenheitspflicht als Arbeitgeber dürfen wir gegenüber der Öffentlichkeit die Details dieses Falls so lange nicht darlegen, bis uns der Mitarbeiter von der Verschwiegenheitspflicht entbindet. Dies hat er bisher nicht getan. Wir werden dann gerne auf die wesentlichen Details eingehen. Heute können wir nur ganz allgemein auf einige Punkte hinweisen:
1. Die Darstellung im Artikel entspricht nicht den Tatsachen.
2. Eine Kündigung seitens der Bank war nie Gegenstand der Gespräche.
3. Der Mitarbeiter befindet sich auch weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
4. Dem Mitarbeiter wird nicht seine politische Einstellung vorgeworfen. Grund für die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung sind andere gravierende Vorkommnisse aus dem Arbeitsverhältnis.
Zwischenzeitlich haben wir mit dem verantwortlichen Journalisten das Gespräch gesucht und ihm die Fakten des Falls dargelegt. Auf Basis dieser Informationen hätte der Journalist nach eigener Aussage seinen Beitrag anders geschrieben.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Schilderung des Sachverhalts in Ihre Meinungsbildung zu diesem Fall mit einbeziehen und dann zu einer neuen Gesamtbewertung kommen.
Dresdner Bank AG, Unternehmenskommunikation / Presse Renate.Christ@dresdner-bank.com