Der dritte Mann
Thorsten Fuchshuber 17.10.2003
Eine Batterie, eine Fahrradglühbirne und Reste von Feuerwerkskörpern - Die Bundesanwaltschaft bezichtigt drei Magdeburger der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
"Ich habe nicht damit gerechnet, dass die rauskommen." Markus Fröhlich ist sich sicher: Der Bundesgerichtshof hätte einer Beendigung der Untersuchungshaft von Daniel W., Marco H. und Carsten S. niemals zugestimmt. Denn die drei werden von der Bundesanwaltschaft beschuldigt, einer terroristischen Vereinigung zugehörig zu sein. Jedoch wurde bei einer Hausdurchsuchung eine Auflösungserklärung der als "terroristisch" eingestuften Gruppierung gefunden. Dieser Umstand war für das zuständige Oberlandesgericht Naumburg Grund genug, die Untersuchungshaft der drei Magdeburger unter strengen Auflagen außer Kraft zu setzen, da mit der Auflösung der Gruppe auch der Terrorverdacht entfalle. Doch Markus Fröhlich von der Magdeburger
Soligruppe, die das Verfahren der drei politisch begleitet, sollte mit seiner Einschätzung Recht behalten: Ein Spruch des
Bundesgerichtshofs hat die Freilassung von Daniel W. und Marco H., die seit einem knappen Jahr inhaftiert sind, sowie von Carsten S., der seit einem halben Jahr einsitzt, zunichte gemacht.
Das Gericht, das nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft tätig geworden war, bezweifelt in einer Anfang Oktober veröffentlichten Entscheidung den realen Hintergrund der Auflösungserklärung. Dieser soll nun im Zuge der Hauptversammlung geklärt werden. Dass die Karlsruher Richter der Sichtweise ihrer Naumburger Kollegen entsprechen, war laut Fröhlich schon deshalb nicht zu erwarten, weil sich dies auch "auf andere Verfahren ausgewirkt hätte". Bereits am 27. November vergangenen Jahres wurden Daniel W. und Marco H. vom Bundeskriminalamt festgenommen. Sie werden beschuldigt, Mitglieder des nach
Paragraf 129a des Strafgesetzbuches als terroristische Vereinigung eingestuften "kommando: freilassung aller politischen gefangenen" zu sein. Im Zuge dessen sollen sie "und weitere Mitglieder" unter "wechselnden Bezeichnungen" zwischen August 2001 und März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge begangen haben.
Dabei wurden zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler Niederlassung sowie zwei Fahrzeuge der Telekom zerstört. Die Anschläge auf das Gebäude des Landeskriminalamts in Magdeburg sowie auf einen Bus des Bundesgrenzschutzes "gelangten über das Versuchsstadium nicht hinaus", wie die
Bundesanwaltschaft schreibt. Daniel W. wurde wegen eines angeblich von ihm stammenden Fingerabdrucks festgenommen. Dieser soll sich auf dem Karton befunden haben, in dem der Brandsatz unter dem BGS-Fahrzeug deponiert war. Der Haftbefehl von Marco H., der zusätzlich der Rädelsführerschaft bezichtigt wird, wurde mit diversen bei einer Hausdurchsuchung aufgefundenen "Utensilien zur Herstellung von Sprengkörpern" legitimiert, als da wären: eine Batterie, eine Fahrradglühbirne und Reste von Feuerwerkskörpern.
"Zuerst haben sie zwei Leute festgenommen, dann hatten sie sechs weitere im Visier. Da war uns schon klar, was das bedeutet, wenn wegen einer terroristischen Vereinigung ermittelt wird, aber nur zwei Leute in U-Haft sitzen", erinnert sich Markus Fröhlich. Um das Konstrukt nach Paragraf 129a aufrecht erhalten zu können, musste mindestens ein drittes Mitglied her. Wohl aus diesem Grund erkor die Bundesanwaltschaft die offen arbeitende linke Gruppe
Autonomer Zusammenschluss zum Ursprung der Militanten. Am 1. April 2003 wurden unter anderem die Wohnungen von sechs weiteren Beschuldigten sowie das AJZ in Dessau durchsucht. "Der Paragraf 129a stellt den Ermittlungsbehörden ein ganz anderes Instrumentarium zur Verfügung als etwa der Vorwurf der Brandstiftung", sagt Martin Poell, der Rechtsanwalt von Daniel W. Denn eine Person der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu verdächtigen, macht es möglich, sie und ihr gesamtes Umfeld zu überwachen und auszuspionieren.
Am 16. April dieses Jahres, einen Tag nachdem er auf einer Pressekonferenz der Magdeburger "Soligruppe" zu dem Verfahren öffentlich aufgetreten war, wurde schließlich Carsten S. festgenommen und beschuldigt, Mitglied der terroristischen Vereinigung zu sein. Damit war die erforderliche dritte Person gefunden. Den psychischen Druck, den die Strafverfolger während der Ermittlungen ausübten, habe er "in der Form noch nicht erlebt", sagt Martin Poell. "Da ist mit ganz üblen Methoden gearbeitet worden". So wurde etwa Carsten S. Anfang Juli vom BKA zu einem "Ausflug" aus der Haftanstalt geholt und in ein Café gebracht, wo man sich "in Ruhe mit ihm unterhalten" wolle. Dort wurde ihm seine Situation vor Augen gehalten und erfolglos versucht, ihn zu Aussagen zu bewegen.
Auch in der Magdeburger Szene zielten die Ermittler darauf ab, Ängste zu schüren, um Menschen einzuschüchtern und zu entsolidarisieren. Überdies hat die Bundesanwaltschaft mit Blick auf eine in der Berliner Szenezeitschrift "Interim" geführte Militanzdebatte offensichtlich beabsichtigt, eine bundesweit agierende Gruppe zu konstruieren. "Das ist aus den Akten klar zu erkennen", meint Rechtsanwalt Poell. Zumindest dies jedoch sei "kläglich gescheitert". Der Magdeburger UnterstützerInnenkreis legt unterdessen großen Wert darauf, das Verfahren nicht nur juristisch zu begleiten. "Wir wollen die Gesetze, die es ermöglichen, gegen die Linke vorzugehen, auch politisch thematisieren", sagt Markus Fröhlich. Ein zentraler Aspekt sei die Kampagne gegen den Paragraf 129a.
In einer Erklärung der "Soligruppe" wird in diesem Zusammenhang auch die Kriminalisierung offen arbeitender Gruppen wie dem "Autonomen Zusammenschluss" angesprochen:
Bereits in der Vergangenheit wurde in einigen wenigen Fällen versucht, gegen legale linke Gruppen mit der großen Repressionskeule, dem § 129a, vorzugehen. Die Versuche scheiterten.
In dieser Kontinuität seien auch die Ermittlungen in Magdeburg zu sehen. Doch von einem Scheitern der Staatsgewalt, das die "Soligruppe" unterstellt, kann leider nicht die Rede sein. Zwar kam es in mehreren Verfahren, wie etwa gegen Passauer und Göttinger Antifa-AktivistInnen, nicht zu einer Verurteilung nach dem Terrorismus-Paragrafen, doch die sozialen und ökonomischen Auswirkungen auf die Beschuldigten und ihr Umfeld waren zum Teil enorm. Das ist auch Fröhlich bewusst:
Wir wollen deutlich machen, dass das ein politischer Paragraf ist, der nicht in ein normales Rechtssystem gehört. Er dient dazu, die Linke zu schwächen und verfolgt nicht den Zweck, mit dem er legitimiert wird.
Denn der Sinn des Paragrafen 129a liegt nicht darin, einen Rechtsbruch zu strafen, sondern die Rechtsordnung selbst und die damit verbundene Macht derer, die das Recht setzen, zu bekräftigen und zu verteidigen. So ist es zu verstehen, dass der Staat reformistische Bestrebungen, wie etwa den Kampf um selbstverwaltete Räume, teilweise toleriert. In ihnen kommt zunächst das Einverständnis zum Ausdruck, das falsche Ganze weiter mitzutragen, sofern die eingeforderten Modifikationen umgesetzt werden.
Feindlich verhält sich der Souverän jedoch gegenüber jenen, die in revolutionärer Intention seine Rechtsordnung und damit auch ihn grundsätzlich in Frage stellen. Sie bekommen seine vernichtende
Gewalt zu spüren. "Rechtsetzung ist Machtsetzung und insofern ein Akt von unmittelbarer Manifestation der Gewalt", schrieb Walter Benjamin. Das beinhaltet auch die Definition dessen, was als Terrorismus zu gelten hat.
Aus dem selben Grund verhält sich die rechtsetzende Gewalt gleichgültig gegenüber dem Postulat der Legalität, unter dem sich eine Gruppierung mit revolutionärem Selbstverständnis womöglich konstituiert. Wer von dieser Gleichgültigkeit absieht, verfällt im Glauben an das bürgerliche Rechtsverständnis dem Irrtum, wonach nur Handlungen, nicht Gesinnungen, kriminalisiert werden. "Die Rechte aus der Verfassung in Anspruch nehmen" bedeute jedoch, wie Peter Brückner 1976 anmerkte, "für Herrschaft bereits eine - ihrer Auffassung nach wahrscheinlich beabsichtigte - Schwächung ihrer Herrschaftsposition".
Am 21. Oktober beginnt in Halle der
Prozess gegen Daniel W., Marco H. und Carsten S. Am 25. Oktober wird in Magdeburg eine bundesweite Demonstration für ihre Freilassung statt finden.
"Die Demo soll zum einen ein deutliches Signal für viele Linke in Magdeburg sein, die demotiviert sind, weil ja in letzter Zeit auch vieles kaputt gegangen ist", sagt Markus Fröhlich mit Blick auf die Räumung zweier Hausprojekte und die durchlebte Repression.
Das soll einen Motivationsschub geben. Wir wollen damit aber auch außerhalb von Magdeburg wahr genommen werden und wollen zeigen: Das ist ein Angriff auf die Linke und das kann sich überall wiederholen.