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"Mit Polizeikanonen auf Alternativspatzen geschossen"

Peter Nowak 13.02.2004

Franz Hanke, Landessprecher der Humanistischen Union Hessen, über die Entscheidung, wegen angeblicher Sachbeschädigung von Wahlplakaten vom Beschuldigten eine Speichelprobe für den genetischen Fingerabdruck erzwíngen zu wollen

Jörg Bergstedt ist politischer Aktivist. Der 40jährige Autor einiger kritischer Bücher über [extern] Nichtregierungsorganisationen lebt mit Gleichgesinnten in der [extern] Projektwerkstatt Sassen in der Nähe von Gießen. Für die Polizei und die Behörden ist er ein rotes Tuch, im Dezember wurde er bereits wegen Körperverletzung, Widerstand gegen die Polizei und Beleidigung zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Am vergangenen Dienstag sollte er beim mittelhessischen Polizeipräsidium in Gießen eine Speichelprobe abgeben, vier Tage zuvor ist Bergstedt die Aufforderung zur Abgabe des genetischen Fingerabdrucks zugestellt worden. Dort wurde ihm eine gewaltsame Blutabnahme angedroht, falls er der Aufforderung zur Speichelprobe nicht Folge leiste.

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Bergstedt wurde der "gemeinschädlichen Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund" beschuldigt. So soll er im hessischen Landtagswahlkampf 2003 Plakate politischer Parteien verändert haben. "Hier wird mit Polizeikanonen auf Alternativspatzen geschossen", charakterisierte der Landessprecher der Humanistischen Union Hessen Franz-Josef Hanke in einer Presseerklärung das Verhalten der hessischen Behörden.

Sie haben in einer Presseerklärung dagegen protestiert, dass sich Bergstedt einer auch genetischer Fingerabdruck genannten Speichelprobe unterziehen soll. Worum geht es dabei?

Franz Hanke: Es geht in diesem Fall um Ermittlungen wegen verschiedener Sachbeschädigungsdelikte mit politischen Hintergrund. Insgesamt aber habe ich den Eindruck, dass hier ein aufmüpfiger Mensch [extern] kriminalisiert und stigmatisiert werden soll. Wenn ein solches Verhalten Schule machen sollte, würde die Demokratie zur Farce. Außerdem ist Bergstedt vor der Entscheidung zur Speichelprobe nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, von einem Richter angehört worden.

Ist diese Aufforderung zur Speichelprobe ein Einzelfall?

Franz Hanke: Keineswegs. Vor 5 Jahren wurde der genetische Fingerabdruck kaum praktiziert. Mittlerweile wird er in Serie angewandt. Uns sind Fälle bekannt, wo Männer im Alter von Mitte 20 zum Speicheltest aufgefordert wurden, weil sie als Jugendliche mit 15 Jahren Straftaten begangen haben. Üblicherweise wird der genetische Fingerabdruck bei Sexualstraftaten angewandt. Hier wird ein enormer Druck auf die Menschen ausgeübt. Verweigern sie den Speicheltest gelten sie als verdächtig. Der Sexualbereich wird immer wieder als Hebel benutzt, um Bürgerrechte einzuschränken. Das zeigte sich aktuell auch um die Debatte über die Sicherheitsverwahrung.

Halten Sie diese Speichelproben generell für ein geeignetes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung?

Franz Hanke: Nein. Es handelt sich bei der zwangsweißen genetischen Untersuchung um einen relativ schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen, den ich aus mehreren Gründen ablehne. Durch die Speichelflüssigkeit könnten Informationen über Menschen ermittelt werden, die er selber nicht besitzt, beispielsweise über bestimmte Erbkrankheiten. Außerdem ist diese Methode keineswegs so sicher, wie immer wieder behauptet wird. Es hat schon Verwechslungen gegeben, weil die Proben im Labor vertauscht worden sind. Gerade mit der zunehmenden Ausweitung der Test hat die Fehlerquote nachweisbar zugenommen.

Planen Sie über die Presseerklärungen hinaus Aktionen?

Franz Hanke: Ja, in den nächsten Wochen will die Humanistische Union in Marburg und Gießen Veranstaltungen zu dem Thema machen. Dort soll über den aktuellen Fall von Jörg Bergstedt hinaus die Methode des genetischen Fingerabdrucks generell problematisiert werden.

Können damit diese Fahndungsmethoden real verhindert werden?

Franz Hanke: Wir müssen ein politisches Klima schaffen, das diejenigen unter Begründungszwang setzt, die die Bürgerrechte einschränken. Die Polizei muss wissen, dass sie von Außen unter Beobachtung steht. Gleichzeitig müssen die kritischen Kräfte dort unterstützt werden. Das gilt auch auf der juristischen Ebene. Bisher muss ein Richter begründen, warum er einer staatsanwaltschaftlichen Vorlage nicht folgt. Dabei müsste umgekehrt ein Richter im Begründungszwang sein, wenn er beabsichtigt, Freiheitsrechte von Personen einzuschränken.

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