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Mutige Richter

Helmut Lorscheid 19.02.2004

Proteste gegen geplante Nazi-Demonstration

Die NPD plant für den 13. März 2004 eine Demonstration gegen den geplanten Neubau einer Synagoge. Diese Ankündigung rief - für deutsche Verhältnisse ungewöhnliches - Protestpotential auf den Plan: 24 Bochumer Richterinnen und Richter fordern in einem Offenen Brief den örtlichen Polizeipräsidenten auf, er solle die Neonazi-Demo gegen die neue Synagoge verbieten. Der verhängte auch ein Demonstrationsverbot und das in einer erstaunlich qualifizierten Weise. Ob die Nazi-Demo nun stattfindet, entscheiden jedoch andere Richter.

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In ihrem Offenen Brief fordern die 24 Bochumer Richterinnen und Richter Polizeipräsident Thomas Wenner auf, die für den 13.März 04 angemeldete Neonazi-Demonstration gegen den Neubau einer Synagoge zu verbieten. Wörtlich heißt es:


der NPD-Landesverband - "unterstützt durch freie Kräfte aus NRW"- will in unserer Stadt, die Kulturhauptstadt Europas werden möchte, am 13. März mit der Losung "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk!" gegen den Neubau der Synagoge demonstrieren. Diese Demonstration würde sich nicht nur gegen die Glaubensfreiheit der jüdischen Gemeinde richten, die gemäß Artikel 4 Grundgesetz unverletzlich ist. Sie würde zugleich einen späten Versuch der Wiedergutmachung für die Verbrechen verhöhnen, die unsere Vorfahren an Juden begangen oder hingenommen haben. Wer sich dem Bau einer neuen Synagoge in den Weg stellt, reiht sich 65 Jahre später erneut in die Reihe derer ein, die die alte in Schutt und Asche legten. Er verachtet das Fundament unserer Verfassung, wonach sich das deutsche Volk nach der größten Katastrophe seiner Geschichte zur Menschenwürde und zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt (Art. 1 GG)

Die Richterinnen und Richter verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot einer rechtsextremen Kundgebung am Holocaust-Gedenktag 2001. Danach sei auch verfassungsrechtlich ein Verbot tragfähig, wenn die Versammlungsbehörde die besondere Provokationswirkung eines solchen Aufzuges hervorhebe und dies als Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bürgerinnen und Bürger bewerte. Mindestens ebenso groß, so heißt es in dem Brief, wären die Provokation und die Verletzung des sittlichen Empfindens in Bochum, wenn hier eine Demonstration stattfände, welche die Folgen des Novemberpogroms von 1938 verewigen und den Neubau einer Synagoge "stoppen" wolle.

"Ein Gericht, das dies anders sähe", so schließt der [extern] Appell an den Polizeipräsidenten, "müsste ein halbes Jahrhundert nach dem Holocaust den rechtlichen Leitsatz aufstellen, es sei mit der deutschen öffentlichen Ordnung wieder vereinbar, dafür zu werben, Synagogen aus deutschen Städten fern zu halten und jüdische Religionsausübung zu unterbinden. Wir halten dies für ausgeschlossen."

Bochums Polizeipräsident Thomas Wenner verhängte mittlerweile gegen die NPD-Demonstration eine Verbotsverfügung, die wesentliche Argumente der besorgten Richter aufnimmt. Wörtlich heißt es in der Begründung :


Die von Ihnen für den 13. und 20. März 2004 angemeldeten Versammlungen sind zu verbieten, da nach gegenwärtiger Erkenntnislage die öffentliche Ordnung unmittelbar und erheblich gefährdet ist. Nur durch ein versammlungsrechtliches Verbot kann die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) insbesondere der jüdischen Mitbürger, hinreichend geschützt werden. Eine Synagoge ist ein Symbol des praktizierten jüdischen Glaubens. Ihr Wiederaufbau- bzw. Neubau steht bildhaft für eine deutliche Abwendung gegenüber der in der NS-Zeit in Deutschland begangenen Verbrechen. (...)Die Synagoge ist ... auch ein Zeichen für die Integration der jüdischen Mitbürger. Aber nicht nur dafür; sie verdeutlicht, dass in Deutschland Bürger verschiedener Kulturen und Religionen integrativer Bestandteil der Gesellschaft sind. Der Neubau der Synagoge ist daher auch ein Sinnbild für die Völkerverständigung. Gerade deshalb ist das Versammlungsthema 'Stoppt den Synagogenbau...' als eine Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bürgerinnen und Bürger - insbesondere der jüdischen Bevölkerung - zu werten. (...) Mildere Mittel als ein Verbot der Versammlung sind nicht geeignet, die zu erwartenden Störungen der öffentlichen Ordnung abzuwenden. ...Unter Würdigung aller Gesamtumstände habe ich daher die Veranstaltung verboten.
[extern] Quelle (PDF)

Mittlerweile haben Bochumer Bürger die Argumentation der Richter und des Polizeipräsidenten aufgenommen und unterstützen insbesondere das Verbot ihres Polizeipräsidenten in einem weiteren Offenen Brief, gerichtet an die verschiedenen, nacheinander zuständigen Gerichte, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sowie das Bundesverfassungsgericht

Darin erinnern sie an die Tatsache, dass "jüdisches Leben in Bochum sich bis ins 17. Jahrhundert nachweisen lässt.


Seit 1829 gab es eine Synagoge in Wattenscheid. Zwischen 1861 und 1863 wurde in Bochum eine repräsentative Synagoge in der heutigen Huestraße errichtet, die Max Greve, der damalige Bürgermeister, als "eine Zierde für die Stadt" bezeichnete. Während des Novemberpogroms 1938 wurden die Gotteshäuser vernichtet. Jüdische Bürger wurden misshandelt, deportiert und umgebracht. Nationalsozialistischer Menschenverachtung ist es nicht gelungen, jüdisches Leben in Bochum für immer auszulöschen. Die neue Synagoge, die an der Castroper Straße mit Hilfe von Stadt und Land entstehen soll, wird ein sichtbares Symbol dafür sein.

Sie unterstützen ausdrücklich die in der Verbotsverfügung zum Ausdruck kommende Position ihres Polizeipräsidenten Während dessen mobilisiert die NPD weiter für ihre Demo. So [extern] berichtete die Polizei über die "Sicherstellung von "Flugblättern - Gesamtmenge 780 Gramm" die sich gegen den beabsichtigten Neubau einer jüdischen Synagoge in Bochum richten.

Gegen Richter Ralf Feldmann und seine 23 Bochumer Mitstreiter am Bochumer Amts- und Landgericht erstattete NPD-Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt beim Düsseldorfer Landgericht Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Nazis verweisen auf den Paragraphen 39 des Deutschen Richtergesetzes, der die Richter zur politischen Zurückhaltung verpflichtet. In der Vorschrift heißt es:


Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

Da die Bochumer Richter jedoch selbst gar nicht mit der Entscheidung über das Demonstrationsverbot des Polizeipräsidenten befasst sind, dürfte diese Beschwerde ins Leere gehen. Erfahrungsgemäß werden in Nordrhein-Westfalen politische Bekundungen von Richterinnen und Richtern akzeptiert, soweit davon die Funktionsfähigkeit der Gerichte nicht beeinträchtigt wird.

Erstaunlicherweise enthielten sich konservative Politiker wie auch Medien jeglicher öffentlichen Kritik an den Richtern. Für den 13. März 04 wurde unterdessen eine "Pro Synagogen-Demonstration" angemeldet und auch die Bochumer Stadtratsfraktionen wollen für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht in gewohnter Weise die NPD-Demo erlauben wird, auf die Straße gehen. Schließlich erlaubten die Karlsruher Richter die jährlich wiederkehrenden Nazi-Aufmärsche am Grab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel.

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