Kreative Behörden
Ralf Streck 05.01.2006
In Bilbao werden jetzt für eine Anzeige bei der Polizei 101 Euro Gebühr verlangt
Die baskischen Metropole Bilbao hat beschlossen, Gebühren für die Nutzung der Polizei einzuführen. Den Polizeiservice in Anspruch zu nehmen, kostet im Glücksfall nur 78,87 Euro, im Normalfall eher 101,74 Euro. Die einmalige Idee könnte im spanischen Staat und weit darüber hinaus Schule machen.
Der 28. Dezember im spanischen Staat ist vergleichbar dem 1. April in Deutschland. Die Menschen nehmen sich gegenseitig auf den Arm und in den Zeitungen steht die ein oder andere (offizielle) Falschmeldung. Es war an diesem Tag, als die Stadtverordneten von Bilbao zusammen kamen, um die Bürger der Stadt auf den Arm zu nehmen. Doch sie meinten es ernst. Den Inhalt ihres Scherzes veröffentlichten sie schon am nächsten Tag offiziell, womit die neue Verordnung am 1.1. in Kraft trat.
Notiz hatte von dem Vorgang niemand genommen, da die Mehrheit zwischen den Jahren im Feiertagsstress anderweitig beschäftigt war. Die ewig nörgelnden Linksnationalisten der Partei Batasuna (Einheit), die im spanischen Staat seit März 2003 verboten (
Unser Protest wird nicht müde) sind, konnten deshalb der trauten Einheit über alle Parteigrenzen hinweg nicht in die Parade fahren.
Am 3. Januar bekam der erste Bewohner in Bilbao den neuen Service zu spüren. Er teilte sein Erstaunen sofort per Telefon
Radio Euskadi mit. Ein anderer Autofahrer hatte ihm die Stoßstange seines Wagens reichlich zerknittert und daraufhin wenig zivilisiert das Weite gesucht. Der genervte Autofahrer hielt eine Polizeistreife der städtischen Polizei an und bat um Hilfe. Er gab eine Anzeige gegen Unbekannt auf, die ihn teuer zu stehen kommen sollte, wie er empört berichtet. 101,74 kostete ihn der Spaß. 56 Euro allgemeine Gebühr und, da die Beamten üblicherweise zu zweit unterwegs sind, pro Person und Stunde 22,87 Euro Polizistenbenutzungsgebühr. Wobei die Beamten nicht im Sekundentakt, sondern im Stundentakt abgerechnet werden.
Anzeige
 |
|
Nun ist die Aufregung groß. Journalisten fragen nach und die Antworten fallen mal so oder auch mal anders aus. Gestern konnte die winzige Tageszeitung
Deia, die der großen Baskisch-Nationalistischen Partei (PNV) nahe steht, die wiederum Bilbao regiert, etwas in Erfahrung bringen. Zumindest gab man ihr Auskunft, wann die Gebühr nicht erhoben werde: Bei Anzeigen wegen Gewaltverbrechen, Diebstahl und ähnlichem. "Diese Gebühr werde keinesfalls für Anzeigen wegen Delikten und Verstößen berechnet, welche die Sicherheit von Personen beeinträchtigen", schreibt das Blatt. Sie werde nur erhoben, wenn "einzelne einen Vorteil erzielen, in einem völlig privaten und zivilrechtlichen Bereich", habe das Bürgermeisteramt versichert.
Man fragt sich nur, ob es sich bei Fahrerflucht nicht um einen klaren Verstoß gegen geltende Rechtsnormen, in Tateinheit mit Sachbeschädigung handelt. Wo der private Vorteil des Anzeigenden liegen soll, dafür müssen sich die Gebühreneintreiber wohl erst noch etwas ausdenken. Die Polizei wird kaum in der Lage sein, den Flüchtigen zu ermitteln und so kommt zur verbeulten Stoßstange noch eine verbeulte Brieftasche. Die Frage, ob man eine Anzeige erheben will oder nicht, wird nun in Bilbao auch zu einer Frage des Geldbeutels. Und wenn das Modell Schule macht... Bei dem spanischen Mindestlohn, der gerade großzügig auf üppige 540,9 Euro monatlich erhöht wurde, kann man sich ausrechnen, was 101,78 Euro pro Anzeige bedeuten. Da beschwere sich noch einer wegen 10 Euro Praxisgebühr.
Erstaunlich ist auch, in welcher Geschwindigkeit die Stadtväter Bilbaos beim Gebühreneintreiben sind, wenn man das mit ihren Handlungen im Stadtteil Basurto vergleicht. Dort wurde vor fünf Jahren dringlich beschlossen, einen gefährlichen Zebrastreifen an der Avenida Montevideo mit einer Fußgängerampel auszustatten. Das geschah bisher nicht. Am Tag der Fälligkeit der ersten Anzeigengebühr wurde dort eine gesamte Familie überfahren. Die vierjährige Tochter und der siebenjährige Sohn starben, die Mutter überlebte den Unfall schwer verletzt. Fragt sich, ob die Mutter bei einer Anzeige wegen Schmerzensgeld die Gebühr entrichten muss.